logo

Bei Verkehrssicherung auch mündliche Hinweise dokumentieren

2.02.2015 von Helena

Es ist heute weit verbreitet, dass Baufirmen die Verantwortung für die Sicherung der Baustelle tragen. Sie sorgen für Absperrungen und weisen – etwa bei Sanierungen im laufenden Betrieb – Bewohner auf Gefahrenstellen hin. Solche mündlichen Hinweise, können im Ausnahmefall ausreichen und sollten von den Baufirmen dann aber sorgfältig dokumentiert werden, rät die Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Helene Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg. Dies ergibt sich aus einem Fall mit Personenschaden, den das Landgericht Coburg (Urteil vom 22.07.2014, Aktenzeichen 22 O 107/14) entschieden hat. Was war passiert?

Eine Firma hatte ein Gebäude saniert und dabei einen Erschließungssteg vor dem Eingang einer Obergeschosswohnung abgerissen; der Bewohner nutzte während des Umbaus einen anderen Eingang. Damit er aber nicht aus Versehen während der Bauzeit den eigentlichen Eingang bzw. Ausgang nutzt und dabei abstürzt, riet ihm die Baufirma, den unbenutzbaren Eingang abzuschließen und den Schlüssel sicher wegzulegen. Diesen mündlichen Hinweis dokumentierte die Firma. Das war ihr Glück, denn der Bewohner verunglückte, als er versuchte, durch die eigentlich gesperrte Tür an den daneben montierten Briefkasten zu gelangen. Der Unternehmer konnte die Schmerzensgeldklage in Höhe von 25.000 Euro abwehren, weil er die Absprache zum Weglegen des Schlüssels beweisen konnte.

Fachanwältin Jakobs rät dazu, solche Absprachen immer schriftlich zu fixieren, um sich nicht auf den meist unsicheren Zeugenbeweis verlassen zu müssen. Im Nachhinein ist man immer schlauer: Noch besser wäre es gewesen, den Briefkasten während der Bauzeit an einen sicher zugänglichen Ort versetzen zu lassen.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Baurechts und Architektenrechts im nationalen und internationalen Umfeld.

Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.

JAKOBS RECHTSANWÄLTE – Ihre Kanzlei in Warburg.

Thema: · · · · · · ·