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EuGH-Vorlage zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des „Framing“

28.05.2013 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Auch unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung kann nicht zweifelsfrei angenommen werden, dass bei einer Einbettung eines auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachten fremden Werkes in eine eigene Internetseite eine öffentliche Wiedergabe i.S.v. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vorliegt. Infolgedessen hat der BGH dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob der Betreiber einer Internetseite eine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf anderen Internetseiten öffentlich zugänglich sind, im Wege des „Framing“ in seine eigene Internetseite einbindet. Zur zitierten Webseite…

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