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Für Mobilfunk-Rechnung per Post dürfen keine Extra-Kosten berechnet werden

18.02.2014 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Ein Mobilfunkunternehmen darf für die Zusendung der Rechnung per Post nicht 1,50 Euro berechnen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen die Drillisch Telecom GmbH entschieden. Außerdem untersagten die Richter dem Unternehmen, eine Pfandgebühr für SIM-Karten zu verlangen  – Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.01.2014 – 1 U 26/13 –

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