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Investoren sollten Bauunterhaltung und Wartung ernst nehmen

18.05.2015 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Unfälle auf der Baustelle ziehen immer Konsequenzen nach sich. Verunglücken dabei Menschen, müssen sich nicht nur Planer und Baufirmen, sondern aber auch Besitzer und Betreiber von Gebäuden gegebenenfalls sogar strafrechtlich verantworten. Daran erinnert der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Alexander Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg. Wer durch mangelnde Sorgfalt beim Bauen Leib und Leben eines anderen gefährdet, der kann mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Geahndet werden aber nicht nur Folgen ursprünglicher Bau- und Planungsfehler, sondern auch Nachlässigkeit und mangelnde Sorgfalt bei der laufenden Bauunterhaltung. Auch hier sieht der Gesetzgeber Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor. Fahrlässig handelt bereits, wer die übliche Sorgfalt außer Acht lässt, regelmäßige Wartungsarbeiten unterlässt, Sicherheits- und Unfallvorschriften missachtet. Das gilt auch für Kommunen, die zum Beispiel ihre Verwaltungs-, Schul- und Krankenhausbauten nicht sorgfältig unterhalten und notwendige Wartungsarbeiten unterlassen.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Baurechts und Architektenrechts im nationalen und internationalen Umfeld.

Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.

JAKOBS RECHTSANWÄLTE – Ihre Kanzlei in Warburg.

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