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Kündigung nach Facebook-Beleidigung rechtens

Ein Bochumer Unternehmen hat einem Auszubildenden fristlos gekündigt. Der Grund: Er hatte seinen Arbeitgeber auf Facebook als Menschenschinder bezeichnet. Ein beleidigender Eintrag, fand das Gericht.

Beleidigungen in sozialen Netzwerken rechtfertigen fristlose Kündigungen. Die Richter des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm gaben einem Bochumer Unternehmen Recht, das einem Auszubildenden fristlos gekündigt hatte, nachdem der Mann den Arbeitgeber auf der Internetplattform Facebook als Menschenschinder und Ausbeuter tituliert hatte. Zur zitierten Webseite…

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