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Planer müssen Bauherren nach dem Geld fragen

Über Geld spricht man nicht! Was früher als vornehm galt, zählt nicht mehr. Im Gegenteil: Planer sollten unter allen Umständen frühzeitig mit ihren Auftraggebern übers Geld sprechen, rät die Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Helena Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg. So jedenfalls sieht es der Bundesgerichtshof in seinem Urteil von 21. März 2013 (BGH Urteil v. 21.03.2013, NJW 2013, 1593). Demnach begeht der Planer einen Fehler, wenn er nicht bereits in der Grundlagenermittlung nach den wirtschaftlichen Verhältnissen seines Auftraggebers für das Bauvorhaben fragt.

Fragt er pflichtgemäß nach den finanziellen Vorstellungen des Bauherrn, so wird damit gleichzeitig eine Kostengrenze vereinbart, die der Planer dann auch einhalten muss. Gelingt ihm das nicht, und der Bau wird teurer als besprochen, gilt das als Planungsfehler, und der Architekt muss gegebenenfalls Schadensersatz leisten.

Während Baurechtsanwälte wegen dieses Haftungsrisikos Architekten früher davon abrieten, Obergrenzen für die Baukosten vertraglich zu vereinbaren, empfehlen sie nun exakt das Gegenteil: Planer sollten so früh wie möglich nach den maximalen Ausgabenvorstellungen fragen und diese dann auch in jeder Planungsphase im Blick behalten! Drohen die Baukosten dennoch das festgesetzte Limit zu sprengen, etwa, weil der Bauherr weitere Wünsche äußert, rät Fachanwältin Jakobs den Planern dringend, dies mit dem Bauherrn zu besprechen und mit ihm zu klären, ob und wo der Entwurf eventuell geändert und dadurch Kosten gespart werden können – oder ob der Bauherr bereit ist, für seine zusätzlichen Wünsche auch sein Kostenlimit zu erhöhen.

Solche Gespräche dürften in vielen Fällen nicht einfach sein, müssen aber geführt werden, denn der Architekt ist in der Pflicht und muss mit seiner Leistung die Vorgaben des Bauherrn erfüllen. Kann oder will der Bauherr keine Entscheidung treffen und kann der Konflikt zwischen dem angestrebten Kostenlimit und dem teureren, aber gewünschten Bauentwurf nicht gelöst werden, stockt die Planung. An dieser Stelle rät Rechtsanwältin Jakobs Planern, sich Rat beim Baurechtsanwalt zu holen und diesen gegebenenfalls als Vermittler einzuschalten.

Keinesfalls sollten Architekten sich auf eine Kostengarantie einlassen, oder das Wort „Garantie“ auch nur in den Mund nehmen, warnt Helena Jakobs, sonst müssen sie etwaige Budgetüberschreitungen aus eigener Tasche in voller Höhe zahlen – und der Bauherr freut sich über das edle, für ihn aber günstige Bauwerksschnäppchen.

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