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Vermieter muss für nicht gezahlte Müllgebühren seiner Mieter haften

VG Neustadt an der Weinstraße: Eigentümer trägt Verantwortung

Neustadt/Weinstraße (jur). Auch wenn Abfallgebühren direkt beim Mieter abgerechnet werden, kann ersatzweise der Hauseigentümer für säumige Zahler zur Kasse gebeten werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem am Mittwoch, 17. April 2013, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 4 K 866/12.NW). Der Vermieter könne die Gebühren dann allenfalls zivilrechtlich vom Mieter einfordern.

Im konkreten Rechtsstreit hatte ein Hauseigentümer die Stadt Pirmasens verklagt. Auf seinen Antrag hin hatte die Stadt für zahlreiche Mietwohnungen die Abfallbeseitigungsgebühren direkt von den Mietern erhoben. Doch einige zahlten diese in den Jahren 2006 bis 2008 nicht vollständig. Zwischen 2009 und 2011 verlangte die Stadt nun vom Vermieter die Begleichung der offen stehenden Beträge – insgesamt 1.500 Euro.

Der Hauseigentümer hielt dies für ungerecht. Die Stadt hätte ihn viel früher über die Zahlungsrückstände informieren müssen, damit er zeitnah reagieren kann. Denn mittlerweile seien die fraglichen Mietverhältnisse längst beendet und Kautionen und Betriebskostenguthaben längst an die Mieter ausgezahlt worden.

Das Verwaltungsgericht entschied in seinem am 21. März 2013 verkündeten Urteil, dass der Hauseigentümer für die von seinen Mietern nicht gezahlten Abfallentsorgungsgebühren haften muss. Die Satzung der Stadt sehe dies so vor. Diese sei rechtlich auch nicht zu beanstanden. Der Grundstückseigentümer nutze sein Grundstück wirtschaftlich, so dass er die Entsorgung des dort anfallenden Abfalls zu verantworten habe.

Die Stadt sei auch nicht verpflichtet gewesen, den Hauseigentümer über die Zahlungsrückstände der Mieter zu informieren. Dies würde im Massengeschäft „Abfallentsorgungsgebühren“ einen sehr großen Verwaltungsaufwand bedeuten. Der Kläger habe selbst beantragt, dass die Gebühren nicht über ihn, sondern über die Mieter abgerechnet werden. Die damit einhergehende Arbeitsentlastung für den Vermieter gehe eben mit einem Kontrollverlust einher, den die Stadt nicht ausgleichen müsse, so das Gericht.

 

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Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehensverträge zurückfordern

Die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg berichtete bereits in der Vergangenheit, dass zahlreiche Oberlandesgerichte der Ansicht sind, dass die Erhebung von Bearbeitungsentgelten für die Gewährung eines Verbraucherdarlehens unzulässig ist.

Hierzu zählen folgende Entscheidungen der Oberlandesgerichte:

» OLG Celle, Beschluss vom 13.10.2011, Az. 3 W 86/11 (Volks- und Raiffeisenbak Uelzen-Salzwedel eG)
» OLG Dresden, Urteil vom 29.09.2011, Az. 8 U 562/11 (Sparkasse Chemnitz)
» OLG Bamberg, Urteil vom 04.08.2011, Az. 3 U 78/10 (Sparkasse Miltenberg-Obernburg)
» OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2011, Az. 17 U 192/10 (BBBank eG)
» OLG Hamm, Urteil vom 11.04.2011, Az. I-31 U 192/10 (Von Essen GmbH & Co. Bankgesellschaft)
» OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2011, Az. 8 U 1461/10 (Volksbank Kleverland)
» OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.02.2011, Az. 4 U 174/10 (Volksbank- und Raiffeisenbank Kurpfalz)
» OLG Dresden, Urteil vom 02.12.2010, Az. 8 U 1461/10 (Sparkasse Chemnitz)

Dennoch sträuben sich viele Banken dieser Rechtsprechung zu folgen und verlangen auch weiterhin unzulässige Gebühren.

Dieses Verhalten ist nach Auffassung der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte nicht mit der Rechtsprechung vereinbar und nur damit zu erklären, dass die Banken ein erhebliches Eigeninteresse an der Beanspruchung dieser Gebühren haben.

Verbraucher sind daher auch weiterhin aufgefordert, ihr Geld zurückzuverlangen.

Wir raten daher Bankkunden, das Bestehen ihrer Ansprüche und die Möglichkeit derer Durchsetzung von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Hierbei unterstützen Sie gerne die Anwälte der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg. Unser Kanzlei vertritt zahlreiche Mandanten bei der Durchsetzung der Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren gegen Banken und Kreditinstitute wie beispielsweise gegen die Postbank, Santander Consumer Bank, TARGO Bank und Commerzbank.

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