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Filesharing: Keine Überwachungspflicht bei Familienangehörigen

Das OLG Frankfurt hat die Klage eines Musikverlags gegen den Inhaber eines Internetanschlusses zurückgewiesen. Über diesen Anschluss waren im Wege des sogenannten Filesharings illegal Audiodateien verfügbar gemacht worden. Das OLG Frankfurt a. M. stellte hierzu fest, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weiteres verpflichtet ist, nahe Familienangehörige bei der Nutzung des Anschlusses zu überwachen. Eine solche Pflicht bestehe nur dann, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür habe, dass der Anschluss zu Rechtsverletzungen missbraucht werden könnte (Beschluss vom 20.12.2007 klar (Az.: 11 W 58/07, rechtskräftig). Hier finden Sie den Link zur Pressemitteilung

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LG Hamburg: Vodafone erwirkt Einstweilige Verfügung gegen iPhone-Verkaufsmodell

Der Mobilfunkanbieter Vodafone D2 hat vor dem Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen den exklusiven Vertrieb des Apple-Handys iPhone durch den Rivalen T-Mobile erwirkt. Das sagte Vodafone- Deutschlandchef Friedrich Joussen am 19.11.2007 in Düsseldorf. Ein Telekom-Sprecher bestätigte den Eingang der Einstweiligen Verfügung und kündigte an, dass die Telekom sich gegen die Entscheidung zur Wehr setzen werde. Wegen einer elektronischen Sperre funktioniert das iPhone in Deutschland nur im Netz der Deutschen Telekom. Zur zitierten Webseite…

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