logo

Frei herumlaufen lassen von mehreren Doggen im Hausflur und Treppenhaus stellt vertragswidriges Verhalten des Mieters dar

Vermieter kann Verbot des Mitbringens der Hunde erlassen.

Lässt ein Mieter mehrere Doggen im Hausflur und Treppenhaus eines Mietshauses frei herumlaufen, so stellt dies einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar. Der Vermieter kann daher ein Hundeverbot aussprechen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Thema: · · · · · ·

Keine Haftungsprivilegierung für Therapiehunde

Ob man für den Schaden haftet, den der eigene Hund verursacht, hängt auch davon ab, für was man das Tier braucht. Für Nutztiere kennt das BGB nämlich eine Haftungsprivilegierung. Was für die Hunde von Förstern und Blinden gilt, wollte das AG Augsburg allerdings nicht auf einen Therapiehund anwenden.

Die Beklagte hält einen Boxer-Labrador-Mischling, der ihrem psychisch kranken Sohn als Therapiehund dient. Bei einem Spaziergang biss das Tier einer Frau in den Oberarm, wofür diese vom Amtsgericht (AG) Augsburg 2.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen bekam.

Zur zitierten Webseite…

Thema: · · · · · · ·