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Verschiedene Bauaufträge müssen auch getrennt abgerechnet werden

Macht der Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Errichtung mehrerer Bauvorhaben seinen jeweiligen Werklohn geltend, muss er Art und Umfang der geschuldeten Leistungen und die tatsächliche vertragsgemäße Durchführung der Arbeiten für jedes Bauvorhaben darlegen und beweisen. Darauf weist das OLG Frankfurt hin.
OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2015 – 16 U 96/14, BGH, Beschluss vom 10.08.2016 – VII ZR 20/16 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen).

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Baurechts und Architektenrechts im nationalen und internationalen Umfeld.

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JAKOBS RECHTSANWÄLTE – Ihre Kanzlei in Warburg.

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