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Bauvertragsrecht

Am 02.03.2016 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen.

Das Werkvertragsrecht soll modernisiert und den Anforderungen von Bauvorhaben angepasst werden. Dazu werden unter anderem die Einführung eines Anordnungsrechts des Bestellers sowie Regelungen zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen, sowie die Änderung und Ergänzung der Regelungen zur Abnahme und die Normierung einer Kündigung aus wichtigem Grund vorgeschlagen. Speziell für Bauverträge von Verbrauchern sieht der Entwurf die Einführung einer Baubeschreibungspflicht des Unternehmers und einer Pflicht der Parteien, eine verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit zu treffen, vor.

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