logo

Neues aus dem Verkehrsrecht

Zum 1.4.2020 sollte die StVO geändert werden, und zwar sehr einschneidend, aufgrund eines Fehlers im Gesetzgebungsverfahren erfolgen die Änderungen jedoch mit einer zeitlichen Verzögerung.

Ein paar Einzelheiten:

1. Es wird teurer und das Fahrverbot kommt schneller! Bußgelder verdoppeln sich bei einer Überschreitung bis zu 21 km/h. Punkte gibt es ab einer Überschreitung von 16 km/h, und zwar innerorts und außerorts. Ein Fahrverbot droht jetzt bereits ab einer Überschreitung von mehr als 21 km/h innerorts (bisher waren es 31 km/h).

2. Wenn ich eine Rettungsgasse nicht bilde, kostet das 200,00 EUR, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot.

3. Eine Blitzer-App oder Radarwarnfunktion darf auf dem Handy zwar installiert sein, aber es ist verboten, sie zu verwenden.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Verkehrsrecht, der Fachanwalt Peter Böning steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Verkehsrechts, des Bußgeldrechts und des Strafrechts.

Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.

JAKOBS JUCHEM & PARTNER – Ihre Kanzlei in Warburg.

Thema: · · · · · · · ·

Die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte informiert zur Punktereform

Am 1. Mai 2014 tritt die Reform des Punktesystems in Kraft. Dabei kommen einige Änderungen auf die Verkehrsteilnehmer zu: Das bisherige Verkehrszentralregister (VZR) wird das neue „Fahreignungsregister“ (FAER), das „Mehrfachtäter-Punktsystem“ wird das „Fahreignungs-Bewertungssystem“. Aber das ist nur eine Seite der Neuerungen. Die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte aus Warburg informiert über wichtige Eckpunkte der Reform.

So droht der Führerscheinentzug ab dem 1. Mai 2014 bereits bei 8 Punkten in Flensburg. Allgemein sollen Verkehrsverstöße mit der Reform jedoch geringer bepunktet werden und einer längeren Tilgungsfrist unterliegen. Die derzeitige Regelung, dass ein neuer Verstoß die Tilgung der alten Punkte hemmt und bis zur absoluten Tilgungsfrist von 5 Jahren verhindert, entfällt.

Für Fahrer, die derzeit Punkte in Flensburg haben, gilt: „Wenn ein noch laufendes oder demnächst eingeleitetes Bußgeldverfahren zu einer Eintragung von neuen Punkten vor dem 1. Mai 2014 führt, würde die Löschung der alten Punkte für 2 Jahre verhindert“, informiert Rechtsanwalt Alexander Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg.

In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle wird nach Prüfung des Registerauszugs zu empfehlen sein, laufende Bußgeldverfahren in ihrer Bearbeitung so weit zu verzögern, dass sie erst nach dem 1. Mai 2014 eingetragen werden. „In diesem Fall würde die Löschung der alten Punkte nicht gehemmt“, so der Warburger Verkehrsanwalt.

Für Fahrer, die derzeit keine Punkte in Flensburg haben, gilt bei Eintragungen von Ordnungswidrigkeiten ab dem 1. Mai 2014 eine Tilgungsfrist von 2,5 Jahren bei einfachen bzw. 5 Jahren bei groben Verstößen. Die derzeitige Tilgungsfrist beträgt 2 Jahre. Rechtsanwalt Jakobs: „Sollte ein Ersteintrag durch eine gute Verteidigung nicht insgesamt zu verhindern sein, ist ein Punkteeintrag vor dem 1. Mai 2014 wegen der kürzeren Tilgungsfrist anzustreben“.

In jedem Fall gilt: Damit 2014 keine bösen Überraschungen drohen, sollte man seinen Punktestand im Hinblick auf den Übergang und die geltenden Übergangsregelungen zum 1. Mai 2014 schon jetzt überprüfen lassen. Die derzeit noch bestehenden vielfältigen Punkteabbaumöglichkeiten entfallen mehrheitlich zum 1. Mai 2014.

Thema: · · · · · · · · ·