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Zum Anspruch des Betreibers eines Paddelbootverleihs auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit

Grundstückseigentümer (hier: der Betreiber eines Paddelbootverleihs) sind nach § 116 Abs. 1 SachenRBerG unabhängig davon anspruchsberechtigt, ob ihre Grundstücke am 2.10.1990 durch sie selbst oder durch Dritte aufgrund von mit ihnen oder mit staatlichen Stellen der DDR abgeschlossenen Verträgen genutzt wurden. Entscheidend ist in solchen Fällen, ob die zur Erschließung der Grundstücke erforderliche Mitbenutzung der Nachbargrundstücke in der DDR als rechtmäßig angesehen wurde – BGH 11.7.2014, V ZR 74/13.

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