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Estrich nicht belegreif: Bodenverleger haftet für Schwindrisse!

Verlegt der Auftragnehmer einen (Industrie-)Fußbodenbelag trotz fehlender Belegreife des Estrichs und kommt es daraufhin zu Schwindrissen, ist die Leistung des Auftragnehmers mangelhaft. Der Auftragnehmer wird von seiner Haftung für Schwindrisse auch nicht dadurch befreit, dass der Betrieb von zwei großen, dynamischen Maschinen (hier: Fleischfüller und Kutter) zu einer Vergrößerung der Rissbreiten geführt hat. Darauf weist das OLG Koblenz hin – OLG Koblenz, Beschluss vom 14.10.2014 – 2 U 394/13; BGH, Beschluss vom 25.10.2017 – VII ZR 278/14 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

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