logo

Bauherren müssen SiGeKo beauftragen

Wer baut, der ist als Bauherr für seine Baustelle verantwortlich, erinnert die Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Helena Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg. Das gilt auch für die Sicherheit und Gesundheit der dort beschäftigten Menschen.

Seit 1998 regelt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – kurz Baustellenverordnung oder BaustellV, welche Pflichten der Bauherr im Einzelnen hat, wie etwa die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo). Das kann selbst kleine Baustellen treffen. Sobald dort mehrere Beschäftigte verschiedener Unternehmen gleichzeitig arbeiten, muss der Bauherr unter Umständen einen SiGeKo beauftragen.

SiGeKos müssen sich speziell qualifizieren. Sie müssen Architekt, Ingenieur, staatliche geprüfte Techniker oder Meister sein, mindestens zwei Jahre beruflich Erfahrung gesammelt und eine entsprechende Zusatzqualifikation im Bereich der Arbeitssicherheit nachweisen.

Private Bauherren sollten sich am besten schon bei der Wahl ihrer Planer und Baufirmen nach entsprechenden Zusatzqualifikationen der Mitarbeiter erkundigen, rät Fachanwältin Jakobs.

Thema: · · · · · · · ·