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BGH unterbindet Handel mit Telefonnummern zu Werbezwecken

Einwilligung kann sich immer nur auf konkrete Unternehmen beziehen

Karlsruhe (jur). Eine Einwilligung in Werbeanrufe im Rahmen eines Gewinnspiels ist nur wirksam, wenn konkret die Unternehmen benannt sind, die anrufen dürfen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 12. April 2013, veröffentlichten Leitsatzurteil entschieden (Az.: I ZR 169/10). Faktisch wird damit der freie Handel mit solchen Einwilligungen unterbunden.

Im entschiedenen Fall hatte die Verbraucherzentrale Berlin unzulässige Werbeanrufe durch den Berliner Telefondienstleister Primacall gerügt. Das Unternehmen gab 2007 eine Unterlassungserklärung ab. Für jede Zuwiderhandlung wurde danach eine Vertragsstrafe von 2.000 Euro fällig.

Dennoch setzte Primacall seine Werbeanrufe fort. Für 43 nachgewiesene Fälle forderte die Verbraucherzentrale zuletzt 86.000 Euro. Das Unternehmen wehrte sich mit dem Hinweis, es habe die Telefonnummern gekauft. Die betreffenden Personen hätten im Rahmen von Gewinnspielen ihr Einverständnis mit den Anrufen erklärt.

Doch die Einverständniserklärungen waren nicht wirksam, urteilte nun der BGH. Nach dem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 25. Oktober 2012 muss Primacall daher die Vertragsstrafe zahlen.

Nach dem Karlsruher Urteil sind formularmäßige, also wie bei Gewinnspielen üblich vorgedruckte oder im Internet vorformulierte Einverständniserklärungen für Werbeanrufe durchaus möglich und zulässig. Die Formulierungen unterliegen dann aber – vergleichbar den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Unternehmen – der gerichtlichen Kontrolle.

Wirksam ist die Einwilligung nur, „wenn sie in Kenntnis der Sachlage und für den konkreten Fall erklärt wird“, urteilte der BGH. Dies setzte voraus, dass der Verbraucher weiß, „auf welche Art von Werbemaßnahmen und auf welche Unternehmen sich seine Einwilligung bezieht“. Die Erklärung müsse daher „die zu bewerbenden Produkte oder Dienstleistungen“ benennen und die werbenden Unternehmen „abschließend festlegen“. Zulässig sei es dann allerdings auch, dass beispielsweise Callcenter im Auftrag der betreffenden Firmen anrufen.

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Musikunterricht in der Wohnung kann zur Mietkündigung führen

Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter zu erlauben, in der Mietwohnung gewerblich Musikunterricht zu erteilen. BGH, Urt. v. 10. 4. 2013 – VIII ZR 213/12

Zum Sachverhalt

Die Parteien streiten um Räumung einer Mietwohnung, die die Mutter des Beklagten im Jahr 1954 angemietet hatte. Im Jahr 2006 zog auch der Beklagte in diese Wohnung ein, um seine Mutter zu pflegen.

Mit Schreiben vom 4. 2. 2011 zeigte der Beklagte dem Kläger den Tod seiner Mutter an und erklärte den Eintritt in das Mietverhältnis. Mit Anwaltsschreiben vom 2. 3. 2011 kündigte der Kläger das Mietverhältnis außerordentlich nach § 563 IV BGB und gab zur Begründung an, dass der Beklagte über mehrere Jahre hinweg ohne seine Erlaubnis in der Wohnung Gitarrenunterricht erteilt und die Wohnung damit entgegen dem vertraglichen Nutzungszweck gewerblich genutzt habe. Wegen des durch den Unterricht verursachten Lärms sei es zu den Hausfrieden unzumutbar beeinträchtigenden Streitigkeiten mit Mitmietern gekommen.

Die Vorinstanzen haben der Räumungsklage stattgegeben.

Die Entscheidung des BGH

Die vom BGH zugelassene Revision des Beklagten hatte keinen Erfolg. Der VIII. Zivilsenat des BGH hat seine Rechtsprechung bekräftigt, wonach bei geschäftlichen Aktivitäten freiberuflicher oder gewerblicher Art, die nach außen in Erscheinung treten, eine Nutzung vorliegt, die der Vermieter in ausschließlich zu Wohnzwecken angemieteten Räumen ohne entsprechende Vereinbarung grundsätzlich nicht dulden muss.

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Balkonsanierung: Sanierung, Modernisierung, bauliche Veränderung?

Grundsätzlich können auch bauliche Maßnahmen, die optische Veränderungen der Wohnungseigentumsanlagen bewirken (hier: eine Balkonsanierung), eine Gebrauchswerterhöhung darstellen und durch qualifizierte Mehrheit beschlossen werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die Maßnahme aus der Sicht eines verständigen Wohnungseigentümers eine sinnvolle Neuerung darstellt, die voraussichtlich geeignet ist, den Gebrauchswert des Wohnungseigentums nachhaltig zu erhöhen. BGH 14.12.2012, V ZR 224/11

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Pauschalreise: Muss eine 7-Tages-Reise auch 7 Tage dauern?

Nach dem Beschluss des OLG Köln dürfen bei Pauschalreisen vom Anbieter sowohl der An- als auch der Abreisetag mitgezählt werden. Bereits sechs Übernachtungen am Zielort ergeben dann eine „7-Tage-Reise“. Dem Wettbewerber steht kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch zu. (OLG Köln, Beschluss vom 22.01.2013 – 6W 17/13)

 

Sechs Übernachtungen sind sieben Urlaubstage

Nach einer Mitteilung der Deutschen Anwaltshotline, erwartet nach Auffassung des Oberlandesgerichts der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher bei einer siebentägigen Reise nicht, dass diese tatsächlich 7 x 24 Stunden andauert.

Bei der Fahrt mit der Bahn ist es normal, wenn die Ankunft am Urlaubsort am späten Nachmittag des 1. Tages und die Abreise nach Hause am Morgen des 7. Tages erfolgen. Nicht anders verhält es sich, wenn der Reiseveranstalter optional die Hin- und Rückreise auch per Flugzeug anbietet. „Auch in diesem Fall werden die Transfers zu und von den Flughäfen, der Check-In und die reine Flugzeit einen erheblichen Teil des Anreise- bzw. Abreisetages in Anspruch nehmen“, erklärt Rechtsanwalt Hans-Jürgen Leopold.

 

Richter sehen keine Irreführung der Reisenden

Es ist also üblich, so die Richter, dass sowohl der Anreise- als auch der Abreisetag als Reisetage mitgezählt werden, so dass von einer siebentägigen Reise bereits dann gesprochen werden kann, wenn diese sechs Übernachtungen umfasst.

 

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Ablehnung der Erteilung einer Fahrerlaubnis führt nicht zur Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister

Die Ablehnung der Erteilung einer Fahrerlaubnis führt nicht zur Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister in entsprechender Anwendung von § 4 Abs. 2 Satz 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig – BVG Leipzig, Aktenzeichen: 3 C 33.11.

Die Beteiligten des zugrunde liegenden Falls stritten um die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Kosten für eine auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVG gestützte Verwarnung des Klägers. Nach dieser Regelung hat die Fahrerlaubnisbehörde den Inhaber einer Fahrerlaubnis zu verwarnen, wenn sich acht, aber nicht mehr als 13 Punkte im Verkehrszentralregister ergeben. Die Behörde war der Auffassung, der Kläger habe wegen strafgerichtlicher Verurteilungen in den Jahren 2001 und 2002 einen Stand von zwölf Punkten erreicht. Demgegenüber meinte der Kläger, diese Punkte seien nicht zu berücksichtigen, da im Jahr 2004 ein von ihm gestellter Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis abgelehnt worden sei. § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG, wonach dann, wenn die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperre nach § 69 a des Strafgesetzbuches angeordnet worden ist, die Punkte für die vor dieser Entscheidung begangenen Zuwiderhandlungen gelöscht werden, sei zumindest entsprechend anzuwenden. Seine Klage blieb in beiden Vorinstanzen ohne Erfolg.

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Ferienhausvermietung: Preis für Endreinigung muss im Endpreis enthalten sein

Vermieter von Ferienwohnungen müssen in ihrer Werbung im Preis für die Wohnungen auch die zwingend anfallenden Kosten für die Endreinigung einrechnen. Diese Regelung dient dem Schutz der Verbraucher und fördert den Wettbewerb, indem sie dem Verbraucher Klarheit über die Preise und ihre Gestaltung verschaffen und zugleich verhindern will, dass der Verbraucher seine Preisvorstellungen anhand untereinander nicht vergleichbarer Preise gewinnen muss – Schleswig-Holsteinisches OLG 22.3.2013, 6 U 27/12.

Der Beklagte hat durch die beanstandete Werbung gegen § 1 Abs.1 S. 1 PAngV verstoßen.

Hiernach ist grundsätzlich der sog. Endpreis anzugeben, der einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen ist. Diese Regelung dient dem Schutz der Verbraucher und fördert den Wettbewerb, indem sie dem Verbraucher Klarheit über die Preise und ihre Gestaltung verschaffen und zugleich verhindern will, dass der Verbraucher seine Preisvorstellungen anhand untereinander nicht vergleichbarer Preise gewinnen muss.

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Werbung für Tanzunterricht mit garantiertem Lernerfolg kann unzulässig sein

Wirbt eine Tanzschule damit, dass beim Besuch ihres Tanzunterrichts ein Lernerfolg garantiert wird, kann dies unzulässig sein. Tatsächlich hängt der Erfolg des Tanzunterrichts nämlich maßgeblich vom jeweiligen Schüler selbst ab, so dass ein Lernerfolg nicht automatisch und somit sicher eintritt – OLG Hamm 29.1.2013, I-4 U 171/12.

Der Beklagte muss die betreffende Werbung unterlassen.

Die Werbung ist auch für den heutigen, durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher irreführend und somit unlauter. Sie enthält eine unwahre Angabe über die Ergebnisse, die vom Tanzunterricht des Beklagten zu erwarten sind. Bei den angesprochenen Verbrauchern entsteht durch die in Frage stehende Formulierung der unzutreffende Eindruck, der Tanzunterricht des Beklagten führe sicher zu einem gewünschten Lernerfolg.

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Dauer-Falschparker muss Führerschein abgeben

Eine Fahrerlaubnis kann ungeachtet der im Verkehrszentralregister eingetragenen Punktzahl auch dann entzogen werden, wenn der Fahrerlaubnisinhaber nur bloße Ordnungsvorschriften hartnäckig nicht einhält. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in einem Eilbeschluss (VG Berlin, Aktenzeichen: VG 4 L 271.12)

Zwischen November 2010 und Juni 2012 waren mit zwei auf den Antragsteller zugelassenen Fahrzeugen insgesamt 144 Verkehrsordnungswidrigkeiten – 127 Parkverstöße und 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen – begangen worden. Daraufhin entzog das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten sofort vollziehbar die Fahrerlaubnis des Antragstellers.

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EuGH zu Agrarsubventionen – Kürzung ist rechtmäßig

Die Europäische Union darf die Zahlungen an Landwirte reduzieren. Die Umschichtung in Gelder zur Entwicklung ländlicher Gebiete verstößt nicht gegen den Vertrauensschutz. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 14.03.2013 entschieden.

Der Rat der Europäischen Union hat am 19. Januar 2009 beschlossen, die EU-Zahlungen an Landwirte noch im selben Jahr um 7 Prozent und in den Folgejahren schrittweise um bis zu 10 Prozent zu kürzen. Dagegen klagte die Agrargenossenschaft Neuzelle aus Brandenburg. Auf Vorlage des Verwaltungsgerichts (VG) Frankfurt (Oder) hat der Europäisches Gerichtshof (EuGH) nun entschieden, dass die Kürzungen rechmäßig sind (Urt. v. 14.03.2013, Az. C-545/11).

Der Betrieb machte geltend, die schrittweise Kürzung der Agrargelder verstoße gegen den Vertrauensschutz. Dies wiesen die Luxemburger Richter zurück: „Für einen umsichtigen und besonnenen Wirtschaftsteilnehmer“ waren mögliche Kürzungen vorherzusehen.

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Kleingartenvereine können nach Kündigung des Pachtverhältnisses Räumung des Grundstücks verlangen

Der Verpächter eines Kleingartens muss grundsätzlich nicht hinnehmen, dass der Pächter die in dessen Eigentum stehenden Baulichkeiten, Anlagen und Anpflanzungen nach der Kündigung des Pachtverhältnisses auf dem Grundstück belässt. Vielmehr kann er vom Pächter die Entfernung dieser Sachen verlangen – BGH 21.2.2013, III ZR 266/12.

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