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Werkstattpächter haftet für nicht mehr auffindbaren Steinway-Flügel

Der frühere Pächter des Steinway-Hauses in Düsseldorf haftet dafür, dass der ihm zur Reparatur überlassene Steinway-Flügel eines Musikpädagogen nicht mehr auffindbar ist. Der Pächter hätte die Inhaberin der Geschäftsräume ausdrücklich auf das Kundeneigentum an dem Flügel hinweisen müssen, als diese das Geschäftsinventar mit Werkstatt von ihm übernahm, vgl. LG Düsseldorf 7.1.2016, 1 O 68/14.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Mietrechts.

Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.

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Stolperfalle Sicherheitsleistung

Regelungen zu anspruchswahrenden Sicherheitsleistungen im Bauvertrag können schnell zur Stolperfalle werden. Daher sollten Baubeteiligte alle Details dazu besonders aufmerksam formulieren, um die Interessen beider Parteien bestmöglich zu schützen. Für Bauunternehmer geht es vor allem darum,  ihre Werklohnforderungen abzusichern. Bauherren wiederum sollten unter anderem die ordnungsgemäße und rechtzeitige Fertigstellung des Bauvorhabens sowie die unmittelbar hieran anknüpfenden Gewährleistungsansprüche schützen. Gängige Praxis sind Sicherheitsleistungen in Form von Vergütungseinbehalten sowie Bankbürgschaften. Allerdings enthält das Gesetz nur rudimentäre Bestimmungen zu Umfang und Inhalt derartiger Vertragspflichten (vgl. §§ 632a Abs. 2, 648a BGB).  Und auch das Regelungswerk der VOB/B sieht ebenfalls keinerlei Verpflichtungen zur Erbringung von Sicherheitsleistungen vor (§ 17 VOB/B setzt das Vorliegen derartiger Parteivereinbarungen voraus).

„Der Gesetzgeber überlässt es den Beteiligten eines Bauvertrages, rechtzeitig Sorge für ausgewogene Klauseln über Sicherheitsleistungen zu tragen“, sagt Alexander Jakobs, Rechtsanwalt in der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. „Allerdings ist hier besondere Vorsicht geboten, denn Vertragsklauseln können schnell unwirksam werden, sofern die Parteien diese nicht individuell ‚ausgehandelt‘ haben, “ warnt Baurechtsanwalt Jakobs. Insbesondere  wenn ein Unternehmen vertraglich beteiligt ist, deklariert der Gesetzgeber die Vertragsklauseln schnell zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die aufgrund der strikten gesetzlichen Inhaltskontrolle gemäß § 307 ff BGB wirkungslos bleiben. Dies gilt regelmäßig für Klauseln, die in vorformulierten Verträgen oder Anlagen hierzu enthalten sind.

Vereinbarungen über Sicherheitsleistungen in Form von AGB sind grundsätzlich sehr streng zu prüfen. Dies ist in erster Linie auf die Höhe der jeweils zu vereinbarenden Sicherheitsleistung bezogen, derzeit maximal 10 Prozent der Bruttoabrechnungssumme für die Vertragserfüllung und 5 Prozent für Gewährleistungsansprüche. Aber auch Dauer und Umfang der Sicherheiten lassen nur einen begrenzten AGB-rechtlichen Gestaltungsspielraum zu.

„Baubeteiligte sollten insbesondere sogenannte Kombisicherheiten, die sowohl die Vertragserfüllung als auch die Gewährleistung schützen, sehr sorgsam ausgestalten“, betont Rechtsanwalt Jakobs. So kann der Bauherr beispielsweise eine Klausel vereinbaren, die ihm sowohl für die Vertragserfüllungs- als auch für die Gewährleistungsphase eine Sicherheit einräumt. Fehlen darin jedoch Regelungen zur klaren und zeitlich eindeutig abgrenzbaren Trennung zwischen den zu sichernden Ansprüchen vor und nach der Abnahme, ist die Klausel wegen Übersicherung zulasten des Bauunternehmers unwirksam. Enthält der Bauvertrag eine unwirksame Sicherheitenklausel, so kann der Auftragnehmer die Übergabe der Sicherheit verweigern oder die Herausgabe der dennoch übergebenen Sicherheit verlangen, ohne noch eine Sicherheit leisten zu müssen.

Der Deutsche Baugerichtstag e. V. erarbeitet derzeit Empfehlungsvorschläge zur gesetzlichen Regelung bauvertraglicher Sicherheitsleistungen. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings ist nicht absehbar, ob und in welchem Umfang der Gesetzgeber weitere Bestimmungen hierzu verabschieden wird“, sagt Jakobs. „Daher empfehlen wir allen Baubeteiligten, sich beim Thema Sicherheiten im Bauvertrag nicht auf Standardformulierungen zu verlassen und sich rechtzeitig Rat von einem spezialisierten Rechtsexperten einzuholen.“

Die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte aus Warburg rät allen Baubeteiligten, Verträge und Leistungsverzeichnisse von einem Baurechtsexperten prüfen zu lassen. Die im Vergleich zu den Gesamtkosten geringen Gebühren sind gut investiert.

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Mängelansprüche verjährt: Kann der Besteller trotzdem Geld zurückbehalten?

Der Bundesgerichtshof hat in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 05.11.2015 (Az. VII ZR 144/14) entschieden, dass der Besteller wegen eines Mangels der Werkleistung ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Unternehmer nach Eintritt der Verjährung der Mängelansprüche geltend machen kann, wenn dieser Mangel bereits vor Ablauf der Verjährungsfrist in Erscheinung getreten ist und daher ein darauf gestütztes Leistungsverweigerungsrecht in nicht verjährter Zeit geltend gemacht werden konnte.

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Kosten der Ersatzvornahme: Auftragnehmer trägt im VOB-Vertrag das Prognoserisiko!

1. Der Auftraggeber kann Erstattung der Fremdnachbesserungskosten verlangen, die er als vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr im Zeitpunkt der Beauftragung des Dritten für angemessen halten durfte.
2. Hat sich der Auftraggeber dabei sachverständig beraten lassen, kann er regelmäßig die Fremdnachbesserungskosten verlangen, die ihm aufgrund dieser Beratung zur Mängelbeseitigung entstanden sind.
OLG Oldenburg, Urteil vom 04.08.2015 – 2 U 15/15

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Von welcher Bemessungsgrundlage muss der Sicherheitseinbehalt aus korrekt berechnet werden?

Von welcher Bemessungsgrundlage ist der vereinbarte Sicherheitseinbehalt bzw. die zu erbringende Bankbürgschaft vorzunehmen?

Bei Bauleistungen für einen Auftraggeber, der selbst keine Bauleistungen erbringt, ist der Auftragnehmer der Schuldner der Umsatzsteuer (§ 13 a Abs. 1 Nr. 1 UStG).

Für Sicherheitseinbehalte sind danach sowohl bei der Auftrags-, als auch bei der Abrechnungssumme die jeweiligen Bruttobeträge (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer) maßgebend.
Für Bauleistungen, die ab 01.04.2004 erbracht wurden, ist der Auftraggeber Umsatzsteuerschuldner, wenn er selbst baugewerblich tätig ist (§ 13 b Abs. 2 Nr. 4 UStG).

Dementsprechend sind ab diesem Zeitpunkt Sicherheitseinbehalte von der Netto-Rechnungssumme zu berechnen und sodann von dieser Summe abzuziehen. Die Umsatzsteuer bleibt insoweit bei der Berechnung des Einbehalts unberücksichtigt.

 

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Zur Vergütungspflicht von Gemeinschaftsantennenanlagen

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft schuldet keine Vergütung für die Weiterübertragung der über die Gemeinschaftsantenne der Wohnanlage per Satellit empfangenen Fernseh- und Hörfunksignale durch ein Kabelnetz an die Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer. Im Ergebnis leiten die einzelnen Eigentümer die Sendungen nur an sich selbst weiter – BGH 17.9.2015, I ZR 228/14.

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Baumängelansprüche verjährt: Nur der Architekt haftet!

Architekt und Bauunternehmer haften für die von ihnen gemeinsam zu verantwortenden Baumängel als Gesamtschuldner, und zwar auch dann, wenn der Architekt nach den Vorschriften des BGB auf Schadensersatz, der Bauunternehmer dagegen nach den Regeln der VOB/B auf Nachbesserung, Wandelung oder Minderung haftet. Versäumt es der Architekt hingegen, etwaige (Bau-)Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen den Bauunternehmer zu sichern und sie insbesondere nicht verjähren zu lassen, besteht kein Gesamtschuldverhältnis. Denn die Pflicht zur Wahrung der Rechte des Bauherrn trifft allein den ArchitektenOLG Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2013 – 23 U 91/12

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Abmahnung der Kanzlei Baumgarten Brandt für die Firma Foresight Unlimited LLC

Die Berliner Anwaltskanzlei Baumgarten Brandt versendet im Auftrag der Firma Foresight Unlimited LLC angebliches Filesharing an dem Film Universals Soldier Regeneration ab.

Universal Soldier Regeneration ist der insgesamt 5. Film in der Universal Soldier Filmreihe aus dem Jahre 2009. Regie führte John Hyams und das Drehbuch stammt von Victor Ostrovsky. John-Claude Van Damme und Dolph Lundgren sind erneut in ihren Rollen aus dem Original-Film von 1992 zu sehen.

Der Film hat inhaltlich keinen Bezug zu den zwei Fernsehfortsetzung Universal Sodier 2 – Brüder unter Waffen und Universal Sodier 3 – Blutiges Geschäft von 1998. Aber auch die Ereignisse des zweiten Teils werden ignoriert. Der Film ist eine Direct-To-DVD-Produktion. 2012 erschien die Fortsetzung Universal Soldier: Day of Reckoning, bei der John Hyams erneut die Regie übernahm (Quelle: Wikipedia).

Die Kanzlei Baumgarten Brandt fordert 955,60 € für die illegale Verbreitung des urheberrechtlichen geschützten Films „Universal Soldier: Regeneration“ in Filesharingnetzwerken.

In einem aktuell vom Amtsgericht sowie Landgericht Bielefeld zu entscheidenden Fall haben beide Instanzen entschieden, dass die Firma Foresight Unlimited LLC, vertreten durch die Kanzlei Baumgarten Brandt keinerlei Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG haben.

Sowohl das Amtsgericht Bielefeld als auch das Landgericht Bielefeld haben entschieden, dass die von der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte aus Warburg vertretene Beklagte die angeblichen klägerischen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem streitgegenständlichen Filmwerk nicht verletzt hat, insbesondere ist die Firma Foresight Unlimited LLC der Beweis ihrer Behauptungen, die Beklagte habe eine entsprechende Datei in eine Internettauschbörse angeboten, nicht gelungen.

Zur Überzeugung der Gerichte stand insbesondere nicht fest, dass die IP-Adresse zur fraglichen Zeit auf dem Internetanschluss der durch die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte vertretenen Beklagten zugehörig war.

Aus diesem Grund hat die Firma Foresight Unlimited LLC auch gegenüber der Beklagten keinen Anspruch auf Ersatz der vorgerichtlich angefallenen Anwaltskosten aus § 97 a Abs. 1 Satz 2 UrhG a. F.

Wenn Sie selbst eine Abmahnung der Kanzlei Baumgarten Brandt erhalten haben, sollten Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei in Verbindung setzen, da jede noch so unbedachte Äußerung nachteilige Folgen haben könnte.

Unterschreiben Sie auch die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich automatisch zu Zahlungen des geforderten Betrages verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.

Am besten wenden Sie sich an eine Kanzlei, die auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechtes spezialisiert ist, wie die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte aus Warburg.

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Abmahnung der Kanzlei JBB Rechtsanwälte für Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG

Die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte aus Warburg ist zum wiederholten Male erfolgreich gegen eine einstweilige Verfügung der Berliner Anwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG vorgegangen.

Bereits vor Beauftragung der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte gegen unseren Mandanten eine einstweilige Verfügung erlassen worden.

Gegen diese Verfügung hat die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte Widerspruch eingelegt, mit Erfolg.

So entschließt das angerufene Landgericht Bielefeld, dass aufgrund des durch die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte eingelegten Widerspruchs die einstweilige Verfügung der Kammer aufzuheben war und der Antrag auf ihren Erlass zurückzuweisen ist.

Der Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG steht ein Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 UrhG nicht zu, da der Verfügungsbeklagte aufgrund eines unstreitigen Vertrages mit der Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG betreffend eine weitere Gaststätte berechtigt ist, die von der Sky Deutschland ausgestrahlten Fußballsendungen öffentlich wahrnehmbar zu machen.

Die Spezialität des vorliegenden Falls lag darin begründet, dass der von der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte aus Warburg vertretene Verfügungsbeklagte die streitgegenständliche Gaststätte in der Zwischenzeit aufgegeben hatte und eine weitere Gaststätte betrieben hat, indem er ebenfalls einen Gastronomievertrag mit der Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG besaß.

Das Landgericht Bielefeld war der Ansicht, dass grundsätzlich von der Rechtsprechung zwar bei einem einmaligen Verstoß gegen urheberrechtlich geschützte Rechte eine Wiederholungsgefahr angenommen werde, selbst dann, wenn der in Anspruch genommene Verletzte seinen Geschäftsbetrieb vollständig eingestellt hat oder gar insolvent geworden ist.

Von dieser Rechtsprechung ist jedoch der hier streitgegenständliche Fall nicht erfasst, in denen der Verletzte aufgrund eines weiteren Vertrages, wenn auch an einem anderen Ort, zu der untersagenden Handlung berechtigt ist.

Gegen diese Entscheidung des Landgerichts Bielefeld legte die Sky Deutschland GmbH & Co. KG durch die Anwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte Berufung ein, jedoch ebenfalls erfolglos.

In dem ebenfalls durch die Jakobs Rechtsanwälte durchgeführten Berufungsverfahren wurde auf einen Hinweis des Oberlandesgerichtes Hamm die Berufung durch die Anwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte für die Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG kostenpflichtig zurückgenommen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei JBB für die Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG erhalten haben, sollten Sie sich umgehend rechtlichen Beistand besorgen.

Wird keine Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzt Frist abgegeben, zögert die Anwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte nicht lange, eine einstweilige Verfügung bei Gericht zu beantragen.

Am besten wenden Sie sich an eine Kanzlei, die auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechtes spezialisiert ist, wie die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte aus Warburg.

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Abmahnung der Kanzlei JBB Rechtsanwälte für Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG

Die Berliner Anwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte – Herr Jaschinski, Biere, Brexl Partnerschaft mbB – verschickt im Auftrag der Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG urheberrechtliche Abmahnungen wegen unberechtigter öffentlicher Wiedergabe von Pay-TV-Sendungen.

In den uns bekannten Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei geht es schwerpunktmäßig darum, dass in Gaststätten, Bars oder Restaurants Bundesligaspiele oder andere Sportereignisse live gezeigt werden. Die Kanzlei JBB Rechtsanwälte sieht in der angeblich öffentlichen Ausstrahlung der Bundesligaspiele eine Urheberrechtsverletzung gemäß § 2 Nr. 6, 15 Abs. 2, 22 UrhG und fordert in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung.

Die Höhe des Schadensersatzes wird in den uns vorliegenden Fällen nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie festgelegt und beträgt ungefähr die Höhe eines Jahresbeitrages für ein gewerbliches Sky-Abonnement.

Sofern Sie eine Abmahnung dieser Art erhalten haben, sollten Sie die Unterlassungserklärung auf gar keinen Fall ungeprüft unterschreiben.

Es empfiehlt sich, die Abmahnung einem Fachanwalt zur Prüfung vorzulegen.

In einigen von uns vertretenen Fällen ist es mehr als zweifelhaft, ob tatsächlich eine Sendung von Sky Deutschland gezeigt worden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

In den von uns vertretenen Fällen raten wir unserem Mandanten bei Erhalt einer Abmahnung durch die Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG in der Regel zu der Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung. Hierdurch schneidet sich der Abgemahnte keinerlei Rechte ab, sondern verhindert gerade die Durchführung eines Prozesses mit hohem Kostenrisiko.

Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um die Vorwürfe zu prüfen und zusammen mit Ihnen das weitere Vorgehen zu entscheiden. Kontaktieren Sie uns, wenn wir für Sie tätig werden sollen. Wir lassen Sie gleich wissen, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.

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