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BGH: Ansprüche aus Gebrauchtwagen-Garantie dürfen nicht von Wartung in Vertragswerkstatt abhängig gemacht werden

Eine Wartungsklausel in den Bedingungen einer entgeltlichen Gebrauchtwagen-Garantie, die die Garantieansprüche des Käufers davon abhängig macht, dass er den Wagen in einer Vertragswerkstatt warten lässt, ist wegen unangemessener Benachteiligung gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25.09.2013 entschieden. Der Käufer kann sein Fahrzeug somit auch in einer freien Werkstatt warten lassen, ohne die Garantie zu verlieren (Az.: BGH, VIII ZR 206/12).

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