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Werkstattpächter haftet für nicht mehr auffindbaren Steinway-Flügel

14.01.2016 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Der frühere Pächter des Steinway-Hauses in Düsseldorf haftet dafür, dass der ihm zur Reparatur überlassene Steinway-Flügel eines Musikpädagogen nicht mehr auffindbar ist. Der Pächter hätte die Inhaberin der Geschäftsräume ausdrücklich auf das Kundeneigentum an dem Flügel hinweisen müssen, als diese das Geschäftsinventar mit Werkstatt von ihm übernahm, vgl. LG Düsseldorf 7.1.2016, 1 O 68/14.

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