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Pauschalpreisverträge bringen Kostensicherheit

4.10.2012 von Helena

WARBURG – Investoren zieht es wieder in die Sachwerte“, konstatiert Rechtsanwältin Helena Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg. „Eine Immobilie mag auf den ersten Blick betrachtet eine reizvolle Alternative zu einem ständigen Schwankungen unterliegenden Aktiendepot sein, entscheidend für den Erfolg der Anlage ist aber letzten Endes die Rendite, und die hängt bei der Immobilie vor allem von den Baukosten ab.“ Diese lassen sich nach Erfahrung der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte am besten mit Pauschalpreisvereinbarungen in den Griff bekommen. Investoren sollten deshalb bereits im Vorfeld darauf achten, Verträge zu schließen, die ihnen auch entsprechende Kostensicherheit gewähren.

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Vorsicht beim Bauen mit ausländischen Architekten

2.10.2012 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

WARBURG – Europa ist beinahe grenzenlos. Warum also nicht mit einem ausländischen Architekten bauen? Dabei gibt es nach Auskunft der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg allerdings einige Probleme. Deutsche Architekten sind an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gebunden, die sogenannte HOAI. Die in der HOAI festgelegten Honorarsätze sind verbindlich und dürfen nicht unterschritten werden. Ausländische Architekten sind nicht an die HOAI gebunden, erläutert Rechtsanwalt Alexander Jakobs. Sie dürfen ihre Planungsleistungen preiswerter anbieten als die heimische Konkurrenz. Die preisgünstigen Offerten sind aber mit Vorsicht zu genießen. Zwar sind die Planer von jenseits der Grenzen nicht geringer qualifiziert, aber im Falle eines Streits sind sie rechtlich erheblich schwerer zu belangen als ihre deutschen Kollegen. Passiert auf der vom ausländischen Baumeister betreuten Baustelle etwas, muss der Bauherr im Ausland um seine Rechte kämpfen – und zwar am Sitz des beauftragten Architekten. Und das kommt ihn in der Regel teurer als ein Rechtsstreit hierzulande, gibt Rechtsanwalt Jakobs zu bedenken.

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Vor- und Nachteile baubegleitender Planung abwägen

1.10.2012 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

WARBURG – Erst planen, dann bauen – das war früher. Heute ist die sogenannte baubegleitende Planung üblich. Sie bietet allen Beteiligten die Chance, die Bauzeit zu verkürzen. Die HOAI allerdings regelt in Paragraph 3 Abs. 8 das Gegenteil. Wenn baubegleitende Planung gewünscht wird, muss sie also durch entsprechende Regelungen im Vertrag aufgenommen werden, rät Rechtsanwalt Alexander Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg. Der Verweis auf die HOAI bringt in diesem Fall nur Probleme – die vermieden werden sollten und sich durch entsprechende Vertragsgestaltung auch vermeiden lassen. Die baubegleitende Planung ist allerdings nicht nur vorteilhaft. Der öffentliche Auftraggeber muss wissen, dass mit der baubegleitenden Planung auch ernsthafte Risiken verbunden sind. Typische Probleme sind beispielsweise Nachträge, häufig unvermeidliche Folge nicht ausgereifter und aufeinander abgestimmter Planungen. Damit sind dann zwangsläufig immer auch Massenverschiebungen und Änderungen verbunden, die in der Regel einen Teil der durch die baubegleitende Planung eingesparten Bauzeit gleich wieder aufzehren. Auftraggeber müssen das wissen und abwägen, bevor sie sich zu baubegleitender Planung vertraglich verpflichten.

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Bauern dürfen alte Pflanzensorten verkaufen

30.09.2012 von Helena

Die Luxemburger Richter stärken mit ihrem Urteil (Urt. v. 12.07.2012, Az. C 59/11) die Rechte der Europäischen Bauern. Diese dürfen bestimmtes Saatgut auch dann in den Verkehr bringen, wenn sie die allgemeinen Anforderungen für die Zulassung zu den amtlichen Katalogen nicht erfüllen. Die Saatgutrichtlinie der Europäischen Union sieht vor, dass grundsätzlich alle Sorten, die in den Verkehr gebracht werden sollen, in einem aufwendigen Verfahren zugelassen werden müssen. Eine Ausnahme hierzu bilden die sogenannten „alten Sorten“, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil klarstellte. Der EuGH sieht keinen Widerspruch zwischen der Richtlinie über den Verkehr mit Gemüsesaatgut und der Ausnahmeregelungen für so genannte „alte Sorten“. Weder durch bestimmte Grundsätze des Unionsrechts noch durch den internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft werde die Gültigkeit beider Richtlinien beeinträchtigt. Zur zitierten Webseite…

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EuGH stärkt Datenschutz von Landwirten

29.09.2012 von Helena

Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus den europäischen Landwirtschaftsfonds sind teilweise ungültig. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Namen natürlicher Personen, die Empfänger einer solchen Beihilfe sind, und der genauen Beträge, die sie erhalten haben, ist im Hinblick auf das Ziel der Transparenz eine unverhältnismäßige Maßnahme. Zur zitierten Webseite…

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Honorarrisiko bei verfrühter Leistungserbringung

28.09.2012 von jara

WARBUG – Auch wenn Architekten und Ingenieure einen Auftrag „in der Tasche haben“, sollten sie mit der Planung nicht übereifrig vorpreschen, warnt die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg. Denn selbst wenn der Leistungsumfang festgelegt ist, steht es dem Architekten und Ingenieur nicht frei zu entscheiden, welche Leistungen zu erbringen sind. Im Gegenteil: Es sind immer nur die Teilleistungen zu projektieren, die jeweils nach dem Stand der Planung des Bauvorhabens erforderlich und notwendig sind. Verfrühte Planungsleistungen bergen laut der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte das Risiko, dass sie letzten Endes ganz oder teilweise unbrauchbar sind. Das OLG Koblenz hat in seiner Entscheidung vom 29. September 2011 (5 U 224/11) diese bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Fall eines „vorprellenden“ Architekten bestätigt. Nach Ansicht des Gerichts verhält sich der Auftragnehmer vertragswidrig, wenn er ohne entsprechenden Auftrag eine verfrühte Leistung erbringt. Im konkreten Fall, über den das OLG entscheiden musste, hatte der Architekt bereits die Ausführungsplanung projektiert, ohne dass überhaupt eine Baugenehmigung vorlag. Die Entscheidung: Der Planer bekommt für diese Leistung kein Honorar. Anders sieht die Sache aus, wenn der Planer seinen Auftraggeber umfassend und sachgemäß über seine Arbeiten informiert, auch darüber, dass die Planungsleistungen Geld kosten. Ist der Bauherr damit einverstanden und die Planungen erweisen sich nachher doch als überflüssig oder unbrauchbar, hat der Architekt oder Ingenieur in diesem Fall Anspruch auf sein Honorar.

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Pflichten aus einem Pferdeeinstellvertrag

27.09.2012 von Helena

Eine Pferdepension haftet nicht für Schäden durch verzögerte Tierbehandlung wegen Nichterreichbarkeit des Pferdeeigentümers.

Wer sein Pferd in einem Pensionsstall einstellt, sollte für den Fall einer plötzlichen Erkrankung seines Pferdes schnell erreichbar sein. Eine Verzögerung bei der Tierbehandlung aufgrund Nichterreichbarkeit der Pferdeeigentümerin kann den Inhabern der Pferdepension in der Regel nicht angelastet werden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor. Zur zitierten Webseite…

 

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Hausbau ist kein Freundschaftsdienst

27.09.2012 von jara

WARBURG – Architekten, Statiker und Fachplaner werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bezahlt. Die HOAI ist verbindliches Recht. Sie legt Mindesthonorare für Planer fest, die nur in Ausnahmefällen unterschritten werden dürfen. Nach Erfahrungen der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte aus Warburg versuchen aber private Bauherren immer wieder zu sparen und sich mit ihren Architekten auf niedrigere Honorare zu einigen. Die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte warnt vor solchen Abmachungen: Weder Bauherr noch Architekt oder Statiker haben hier die Vertragsfreiheit. Der Planer hat das Recht auf den von der HOAI vorgesehenen Satz und kann ihn jederzeit einfordern – auch noch rückwirkend.

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Webdesign

26.09.2012 von jara

Wir danken auf diesem Wege Verena und Ralph Segert von segert.net für die Umsetzung unserer tollen Homepage. Das Team von segert.net hat nicht nur die Entwürfe und Layouts für die Homepage erstellt, auch die Bilder stammen aus dem Hause segert.net – Webdesign aus einer Hand.

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Baubegleitende Rechtsberatung stärkt Kommunen

25.09.2012 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

WARBURG – Früher wurde erst geplant und dann gebaut. Heute ist die baubegleitende Planung üblich, vor allem bei öffentlichen Bauvorhaben, die sich mitunter über Jahre hinziehen und während dieser Zeit auch noch mehrfach umgeplant werden. Dabei sind viele Probleme nicht vorhersehbar, warnt Rechtsanwalt Aexander Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg. Immer wieder kommt es zu Verzögerungen und Nachträgen und damit verbunden zu Schadenersatzforderungen. Durchsetzen muss diese der Baurechtsanwalt. Das fällt ihm umso leichter, je besser er mit der Materie vertraut ist. Die Erfahrung von Rechtsanwalt Jakobs zeigt: Ist der Baurechtler von Beginn an in das Bauvorhaben eingebunden, dann kennt er Bauablauf und Verträge, und kann so die Interessen des kommunalen Bauherrn besser vertreten, als wenn er erst nachträglich hinzugezogen wird. Die baubegleitende Rechtsberatung wahrt die Interessen der öffentlichen Hand, umso mehr, als die Rechtsabteilungen der Kommunen meist mit alltäglichen Problemen ausgelastet sind und sich nicht zusätzlich um langwierige Bauprojekte kümmern können.

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