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Filesharing: Keine Überwachungspflicht bei Familienangehörigen

9.01.2008 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Das OLG Frankfurt hat die Klage eines Musikverlags gegen den Inhaber eines Internetanschlusses zurückgewiesen. Über diesen Anschluss waren im Wege des sogenannten Filesharings illegal Audiodateien verfügbar gemacht worden. Das OLG Frankfurt a. M. stellte hierzu fest, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weiteres verpflichtet ist, nahe Familienangehörige bei der Nutzung des Anschlusses zu überwachen. Eine solche Pflicht bestehe nur dann, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür habe, dass der Anschluss zu Rechtsverletzungen missbraucht werden könnte (Beschluss vom 20.12.2007 klar (Az.: 11 W 58/07, rechtskräftig). Hier finden Sie den Link zur Pressemitteilung

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