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Kein Flugticket für unbekannten Passagier

17.10.2012 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Karlsruhe (dpa) – Wer bei einer Flugbuchung im Internet anstelle des Namens eines Passagiers die Bemerkung «noch unbekannt» in das Formular schreibt, hat keinen Anspruch auf Beförderung. Das entschied der Bundesgerichtshof. Der Kläger hatte für sich und einen Begleiter Flüge nach Zypern buchen wollen. Statt des zweiten Namens schrieb er «noch unbekannt» in die Buchungsmaske – trotz des Hinweises, dass eine Namensänderung nach erfolgter Buchung nicht mehr möglich sei. Zur zitierten Webseite…

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