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LG Frankfurt am Main verbietet Arcor-Werbung auf Webseite einer Daten-Tauschbörse

17.10.2007 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Erstmalig ist es einem Unternehmen in Deutschland nach Angaben des Interessenverbandes des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD) gerichtlich untersagt worden, innerhalb einer Internet-Tauschbörse für sich zu werben. Wie der Verband am 16.10.2007 mitteilte, hat das Landgericht Frankfurt am Main Arcor unter Androhung einer empfindlichen Ordnungsstrafe untersagt, auf der Website «Bitreactor» Werbung für sich zu schalten oder schalten zu lassen (Entscheidung vom 09.10.2007, Az.: 3-08 O 143/07). Das «Peer to Peer»-Angebot gilt laut Verband als eine der führenden Plattformen für den Austausch illegal kopierter Musik-, Film- und Bilddateien. Zur zitierten Webseite…

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