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Stiftung Warentest: Alle getesteten Mobilfunk-AGB haben Mängel

29.10.2007 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Die Stiftung Warentest hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mobilfunkanbietern juristisch überprüft. Dabei fanden die Tester, wie sie am 25.10.2007 mitteilten, bei allen Anbietern unzulässige Klauseln. Diese reichten von unklaren Formulierungen bis hin zum Versuch, den Kunden stark zu benachteiligen.

Nur sechs Wochen Zeit zur Beanstandung von Rechnungen

So wolle etwa freenet seine Kunden dazu verpflichten, die AGB regelmäßig auf Änderungen oder Ergänzungen zu prüfen, erläuterte die Stiftung Warentest. Das sei unzumutbar. Viele Anbieter wollten ihren Kunden nur vier bis sechs Wochen Zeit geben, um Rechnungen zu beanstanden. Das Telekommunikationsgesetz schreibt jedoch mindestens acht Wochen vor. Solche Klauseln seien vor Gericht unwirksam.
Vergleich von Vertrag zu Guthabenkarte

Die Tester haben zudem die günstigsten Handytarife verglichen: Grundsätzlich hat der Kunde die Wahl zwischen einer Guthabenkarte und einem Laufzeit-Vertrag. Die Guthabenkarte biete zwar Kostenkontrolle, müsse aber immer wieder aufgeladen werden. Verträge legten den Kunden meist auf zwei Jahre fest. Für diesen Zeitraum sollte er also bei der Tarifwahl sein Telefonierverhalten einschätzen.
Stiftung Warentest wählt billigste Tarife aus

Die Stiftung warnte darüber hinaus vor den Hotlines der Mobilfunkanbieter. Diese seien oft sehr teuer und trieben so die Telefonrechnung zusätzlich in die Höhe. Die Stiftung Warentest hat im aktuellen Heft die derzeit billigsten Tarife ausgewählt. Auf der Internetseite der Stiftung Warentest wird ein kostenpflichtiger Dienst zum Abrufen der günstigsten Handy-Tarife angeboten.
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