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Bohrer-Werbung mit DIN EN-Norm für Schleifwerkzeuge ist wettbewerbswidrig

Die Kennzeichnung von Bohrern/Bohrkronen, die an Fachhändler vertrieben werden, mit „EN 13236 – Sicherheitsanforderungen für Schleifwerkzeuge mit Diamant oder Bornitrid“ ist irreführend, diese Werkzeuge von der DIN EN-Norm nicht erfasst werden. Eine Aufbrauchsfrist ist nicht zu gewähren, wenn der Unterlassungsschuldner aufgrund einer Abmahnung mit einem Verbot rechnen musste und bis zum dann ausgesprochenen gerichtlichen Verbot hinreichend Zeit hatte, sich hierauf einzustellen – LG Wuppertal 5.2.2016, 12 O 135/15.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.

Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.

JAKOBS RECHTSANWÄLTE – Ihre Kanzlei in Warburg.

 

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Sky kann Übertragung von Fußball-Spielen über IPTV nicht verbieten

Hat ein Fernsehsender Nutzungsrechte an dem von einem Dritten produzierten Basissignal (hier: betreffend die Live-Berichterstattung über Fussballspiele) nur bezogen auf die Übertragungswege Kabel und Satellit sowie terrestrische Verbreitung, nicht aber für die Übertragung über IPTV, WEB-TV und Mobilfunk erhalten, so steht ihm nicht das Recht zu, die öffentliche Wahrnehmbarmachung des über IPTV übertragenen Basissignals in Gaststätten zu verbieten – Landgericht Mannheim, Urteil v. 08.05.2015 – Az.: 7 O 166/13.

Laut Gericht umfassen die Exklusivrechte von Sky gerade nicht die Rechte an der Übertragung über IPTV, Web-TV und Mobilfunk. Daher kann der Pay-TV-Sender die Gaststätten, die die Spiele über solche Kanäle zeigen, auch nicht auf Unterlassung der Ausstrahlung in Anspruch nehmen. Entsprechende Rechte können lediglich vom Urheber des Basissignals geltend gemacht werden, der die IP-Nutzungsrechte vergibt. Es gilt jedoch keine vorschnellen Rückschlüsses aus diesem Urteil zu ziehen, da der Urheber des Basissignals gegen die Übertragung per IPTV erfolgreich vorgehen kann.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Urheberrechts im nationalen und internationalen Umfeld.

Der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Alexander Jakobs steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.

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Abmahnung der Kanzlei Baumgarten Brandt für die Firma Foresight Unlimited LLC

Die Berliner Anwaltskanzlei Baumgarten Brandt versendet im Auftrag der Firma Foresight Unlimited LLC angebliches Filesharing an dem Film Universals Soldier Regeneration ab.

Universal Soldier Regeneration ist der insgesamt 5. Film in der Universal Soldier Filmreihe aus dem Jahre 2009. Regie führte John Hyams und das Drehbuch stammt von Victor Ostrovsky. John-Claude Van Damme und Dolph Lundgren sind erneut in ihren Rollen aus dem Original-Film von 1992 zu sehen.

Der Film hat inhaltlich keinen Bezug zu den zwei Fernsehfortsetzung Universal Sodier 2 – Brüder unter Waffen und Universal Sodier 3 – Blutiges Geschäft von 1998. Aber auch die Ereignisse des zweiten Teils werden ignoriert. Der Film ist eine Direct-To-DVD-Produktion. 2012 erschien die Fortsetzung Universal Soldier: Day of Reckoning, bei der John Hyams erneut die Regie übernahm (Quelle: Wikipedia).

Die Kanzlei Baumgarten Brandt fordert 955,60 € für die illegale Verbreitung des urheberrechtlichen geschützten Films „Universal Soldier: Regeneration“ in Filesharingnetzwerken.

In einem aktuell vom Amtsgericht sowie Landgericht Bielefeld zu entscheidenden Fall haben beide Instanzen entschieden, dass die Firma Foresight Unlimited LLC, vertreten durch die Kanzlei Baumgarten Brandt keinerlei Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG haben.

Sowohl das Amtsgericht Bielefeld als auch das Landgericht Bielefeld haben entschieden, dass die von der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte aus Warburg vertretene Beklagte die angeblichen klägerischen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem streitgegenständlichen Filmwerk nicht verletzt hat, insbesondere ist die Firma Foresight Unlimited LLC der Beweis ihrer Behauptungen, die Beklagte habe eine entsprechende Datei in eine Internettauschbörse angeboten, nicht gelungen.

Zur Überzeugung der Gerichte stand insbesondere nicht fest, dass die IP-Adresse zur fraglichen Zeit auf dem Internetanschluss der durch die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte vertretenen Beklagten zugehörig war.

Aus diesem Grund hat die Firma Foresight Unlimited LLC auch gegenüber der Beklagten keinen Anspruch auf Ersatz der vorgerichtlich angefallenen Anwaltskosten aus § 97 a Abs. 1 Satz 2 UrhG a. F.

Wenn Sie selbst eine Abmahnung der Kanzlei Baumgarten Brandt erhalten haben, sollten Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei in Verbindung setzen, da jede noch so unbedachte Äußerung nachteilige Folgen haben könnte.

Unterschreiben Sie auch die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich automatisch zu Zahlungen des geforderten Betrages verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.

Am besten wenden Sie sich an eine Kanzlei, die auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechtes spezialisiert ist, wie die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte aus Warburg.

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Abmahnung der Kanzlei JBB Rechtsanwälte für Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG

Die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte aus Warburg ist zum wiederholten Male erfolgreich gegen eine einstweilige Verfügung der Berliner Anwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG vorgegangen.

Bereits vor Beauftragung der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte gegen unseren Mandanten eine einstweilige Verfügung erlassen worden.

Gegen diese Verfügung hat die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte Widerspruch eingelegt, mit Erfolg.

So entschließt das angerufene Landgericht Bielefeld, dass aufgrund des durch die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte eingelegten Widerspruchs die einstweilige Verfügung der Kammer aufzuheben war und der Antrag auf ihren Erlass zurückzuweisen ist.

Der Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG steht ein Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 UrhG nicht zu, da der Verfügungsbeklagte aufgrund eines unstreitigen Vertrages mit der Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG betreffend eine weitere Gaststätte berechtigt ist, die von der Sky Deutschland ausgestrahlten Fußballsendungen öffentlich wahrnehmbar zu machen.

Die Spezialität des vorliegenden Falls lag darin begründet, dass der von der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte aus Warburg vertretene Verfügungsbeklagte die streitgegenständliche Gaststätte in der Zwischenzeit aufgegeben hatte und eine weitere Gaststätte betrieben hat, indem er ebenfalls einen Gastronomievertrag mit der Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG besaß.

Das Landgericht Bielefeld war der Ansicht, dass grundsätzlich von der Rechtsprechung zwar bei einem einmaligen Verstoß gegen urheberrechtlich geschützte Rechte eine Wiederholungsgefahr angenommen werde, selbst dann, wenn der in Anspruch genommene Verletzte seinen Geschäftsbetrieb vollständig eingestellt hat oder gar insolvent geworden ist.

Von dieser Rechtsprechung ist jedoch der hier streitgegenständliche Fall nicht erfasst, in denen der Verletzte aufgrund eines weiteren Vertrages, wenn auch an einem anderen Ort, zu der untersagenden Handlung berechtigt ist.

Gegen diese Entscheidung des Landgerichts Bielefeld legte die Sky Deutschland GmbH & Co. KG durch die Anwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte Berufung ein, jedoch ebenfalls erfolglos.

In dem ebenfalls durch die Jakobs Rechtsanwälte durchgeführten Berufungsverfahren wurde auf einen Hinweis des Oberlandesgerichtes Hamm die Berufung durch die Anwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte für die Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG kostenpflichtig zurückgenommen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei JBB für die Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG erhalten haben, sollten Sie sich umgehend rechtlichen Beistand besorgen.

Wird keine Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzt Frist abgegeben, zögert die Anwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte nicht lange, eine einstweilige Verfügung bei Gericht zu beantragen.

Am besten wenden Sie sich an eine Kanzlei, die auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechtes spezialisiert ist, wie die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte aus Warburg.

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Abmahnung der Kanzlei JBB Rechtsanwälte für Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG

Die Berliner Anwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte – Herr Jaschinski, Biere, Brexl Partnerschaft mbB – verschickt im Auftrag der Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG urheberrechtliche Abmahnungen wegen unberechtigter öffentlicher Wiedergabe von Pay-TV-Sendungen.

In den uns bekannten Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei geht es schwerpunktmäßig darum, dass in Gaststätten, Bars oder Restaurants Bundesligaspiele oder andere Sportereignisse live gezeigt werden. Die Kanzlei JBB Rechtsanwälte sieht in der angeblich öffentlichen Ausstrahlung der Bundesligaspiele eine Urheberrechtsverletzung gemäß § 2 Nr. 6, 15 Abs. 2, 22 UrhG und fordert in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung.

Die Höhe des Schadensersatzes wird in den uns vorliegenden Fällen nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie festgelegt und beträgt ungefähr die Höhe eines Jahresbeitrages für ein gewerbliches Sky-Abonnement.

Sofern Sie eine Abmahnung dieser Art erhalten haben, sollten Sie die Unterlassungserklärung auf gar keinen Fall ungeprüft unterschreiben.

Es empfiehlt sich, die Abmahnung einem Fachanwalt zur Prüfung vorzulegen.

In einigen von uns vertretenen Fällen ist es mehr als zweifelhaft, ob tatsächlich eine Sendung von Sky Deutschland gezeigt worden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

In den von uns vertretenen Fällen raten wir unserem Mandanten bei Erhalt einer Abmahnung durch die Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG in der Regel zu der Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung. Hierdurch schneidet sich der Abgemahnte keinerlei Rechte ab, sondern verhindert gerade die Durchführung eines Prozesses mit hohem Kostenrisiko.

Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um die Vorwürfe zu prüfen und zusammen mit Ihnen das weitere Vorgehen zu entscheiden. Kontaktieren Sie uns, wenn wir für Sie tätig werden sollen. Wir lassen Sie gleich wissen, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.

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Eltern haften nicht für illegales Filesharing erwachsener Kinder

Eltern haften grundsätzlich nicht für illegalen Musiktausch per Internet ihrer volljährigen Kinder. Sie dürfen vielmehr ihren Internetanschluss erwachsenen Kindern zur Nutzung überlassen, ohne sie zu vorab über die Gefahren des Missbrauchs zu belehren oder sie gar zu überwachen, wie der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied – BGH, Urteil des I. Zivilsenats vom 8.1.2014 – I ZR 169/12.
Damit scheiterten vier führende Plattenfirmen mit ihrer Klage gegen einen Polizisten. Dieser war 2007 abgemahnt worden, weil Monate zuvor sein damals 20 Jahre alter Stiefsohn illegal Musik heruntergeladen und damit gleichzeitig auch 3749 Musikdateien auf einer Internet-Tauschbörse zum Upload angeboten hatte. Die Musikfirmen wollten nun die Kosten für Abmahnungen wegen Verletzung ihrer Urheberrechte in Höhe von rund 3400 Euro vom Stiefvater.

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U + C Streaming-Abmahnungen: Fake-Abmahnungen per E-Mail durch mutmaßliche Betrüger!

Wenn Sie eine Abmahnung per E-Mail wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch Streaming erhalten, die angeblich von der Kanzlei Urmann & Collegen (U+C) stammt, sollten Sie aufpassen. Hierbei handelt es sich um eine Fake Abmahnung, die vermutlich von Betrügern stammt. Die angehängte ZIP-Datei enthält Viren. Daher empfiehlt Rechtsanwalt Alexander Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg die E-Mail zu ignorieren und auf gar keinen Fall die ZIP-Datei zu öffnen. Sollten Sie diese schon geöffnet haben, sollten Sie einen Virenscanner über Ihr System laufen lassen.

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Der Fall Redtube

Zum ersten Mal sind Nutzer eines Streaming-Dienstes wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden. Ob die abmahnende Kanzlei U+C Rechtsanwälte damit vor Gericht Erfolg hätte, scheint jedoch unwahrscheinlich.

Abgemahnt wird das Streaming, also das Ansehen der Filme Dream Trip, Amanda´s secrets, Hot stories und Glamour Show Girls auf der Plattform Redtube der angeblichen Rechteinhaberin The Archive AG.

Grundsätzlich haften die Anbieter und nicht die Nutzer. Da die Streaming-Dienste aber oft im Ausland sitzen, versuchen die Rechteinhaber nun, die in Deutschland ansässigen Nutzer zu belangen. Aus unserer Sicht werden die Nutzer, anders als es zum Beispiel bei Kino.to der Fall war, auf Redtube nicht offensichtlich rechtswidrig im Sinne des Urheberrechts verbreitet. Sofern also beim Anschauen der Filme überhaupt eine Kopie auf dem eigenen Rechner erfolgt, ist diese als legale Privatkopie gemäß § 53 UrhG einzustufen. Hinzu kommt, dass die einzige Kopie, die hier überhaupt angefertigt wird, lediglich in einer wenige Sekunden langen Zwischenspeicherung im flüchtigen Zwischenspeicher des Computers besteht. Solche Kopien sind nach Meinung von Rechtsanwalt Alexander Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg gemäß § 44a UrhG erlaubt.

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Die Dose ist nicht grün

Landgericht Düsseldorf untersagt gegenteilige Werbeaufschrift

Düsseldorf (jur). Der Werbeslogan „Die Dose ist grün“ hat auf einer Getränkedose nichts zu suchen. Mit Urteil vom Donnerstag, 25. April 2013, untersagte das Landgericht Düsseldorf einem Unternehmen aus Ratingen, seine Dosen mit einer entsprechenden Werbeaufschrift zu verkaufen (Az.: 37 O 90/12). Damit gab das Landgericht einer Klage der Deutschen Umwelthilfe statt.

Das Wort „grün“ werde in dem Slogan „umweltbezogen“ verstanden, so das Landgericht zur Begründung. Weder Getränkedosen allgemein noch die hier als „grün“ beworbenen Eisenblechdosen seien aber gegenüber anderen Verpackungen ökologisch besonders vorteilhaft.

Die Werbung sei daher irreführend und unlauter. Denn auch Werbung müsse richtig und wahr sein. Das gelte ganz besonders für die Werbung mit „umweltbezogenen Eigenschaften“. Diesen Anforderungen werde der Slogan „Die Dose ist grün“ nicht gerecht, urteilte das Landgericht.

Die Getränkefirma kann dagegen Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

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Bewährungsstrafe für Internet-Abmahnbetrüger rechtmäßig

BGH verwirft Revisionen im Prozess wegen verschickter E-Post-Karten:

Karlsruhe /Osnabrück (jur). Die eineinhalbjährige Bewährungsstrafe des Abmahnbetrügers und im Internet als „Abofallenkönig“ bekannten Michael Burat ist rechtmäßig. Wie das Landgericht Osnabrück am Dienstag, 16. April 2013, mitteilte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Beschluss vom 3. April 2013 die Revisionen von Burat und des mitangeklagten Rechtsanwalts Bernhard S. verworfen (Az.: 3 StR 408/12).

Das Landgericht hatte die beiden Männer am 17. Februar 2012 wegen des Erschwindelns von Abmahngebühren von Kommunen, Unternehmen und der CDU zu einer eineinhalbjährigen und einer 15-monatigen Haftstrafe verurteilt (Az.: 15 KLs 35/09; JurAgentur-Meldung vom 20. Februar 2012). Die Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Burat muss dafür aber 120.000 Euro an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen, bei Bernhard S. wurden 12.000 Euro fällig, um weiter auf freiem Fuß bleiben zu können. Ein dritter Mitangeklagter erhielt eine siebenmonatige Bewährungsstrafe.

Die Täter hatten 2004 und 2005 Unternehmen, Kommunen und Parteien abgemahnt, die in ihrem Internetauftritt die Möglichkeit einer Versendung von elektronischen Postkarten vorsahen. Dabei behaupteten sie, auf diese Weise unerwünscht per E-Mail solche Werbe-Postkarten erhalten zu haben.

Tatsächlich hatten sie sich die elektronischen Werbe-Postkarten selbst zugeschickt, um die Betroffenen per Abmahnung durch den mitangeklagten Rechtsanwalt Bernhard S. zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung aufzufordern. Pro Abmahnung wurden so 532,90 Euro an Anwaltsgebühren fällig, die zwischen den Beteiligten aufgeteilt wurden. Im Wiederholungsfall kassierten sie eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro. Allein von der CDU wurden so 15.000 Euro erfolgreich geltend gemacht.

Das Landgericht wertete das Vorgehen Burats in 38 Fällen als gewerbsmäßigen und in 33 Fällen als gewerbsmäßigen versuchten Betrug. Bernhard S. wurde in 31 Fällen wegen gewerbsmäßigen und in 33 Fällen wegen gewerbsmäßigen versuchten Betrugs für schuldig befunden. Schuldspruch und Urteile sind nach dem Karlsruher Beschluss rechtskräftig.

In einem weiteren Verfahren hat das Landgericht Frankfurt am Main Burat wegen versuchten Betruges zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt (Az.:1 Ws 29/09). Konkret ging es um Abo-Fallen im Internet. Dabei haben sich Internetnutzer für bestimmte Dienste wie einem Routenplaner oder einem Gedichte-Download-Server angemeldet, ohne zu ahnen, dass es sich hier um ein kostenpflichtiges Abonnement handelt. Die Preise werden bei Abo-Fallen immer gut versteckt, ein kostenfreies Angebot wird suggeriert. Die geforderten Abo-Gebühren wurden hier von einem Inkasso-Unternehmen eingetrieben.

Auch gegen diese Verurteilung hat Burat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Über diese ist aber noch nicht entschieden.

 

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