logo

Missbräuchliche Abmahnung führt nicht zur Unzulässigkeit der Klage

BGH 31.5.2012, I ZR 106/10 – Eine missbräuchliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung führt grundsätzlich nicht zum Erlöschen des Unterlassungsanspruchs aus § 97 Abs. 1 UrhG und zur Unzulässigkeit einer nachfolgenden Klage. Hätte eine missbräuchliche Abmahnung zur Folge, dass der Verletzte seine Ansprüche auch nicht mehr gerichtlich geltend machen könnte und eine nachfolgende Klage unzulässig wäre, müsste er die Rechtsverletzung endgültig hinnehmen; für eine derart weitgehende Einschränkung seiner Rechte gibt es keinen sachlichen Grund. Zur zitierten Webseite…

Thema: · · · · · ·

LG Stuttgart: Fälschliche Abmahnung eines Internetnutzers !

Ein Internetnutzer, der aufgrund eines «Zahlendrehers» in der ermittelten IP-Adresse zu Unrecht für die Bereitstellung von Musik-Dateien im Internet abgemahnt wird und dem Abmahner darlegt, aus welchem Grund er der falsche Adressat der Abmahnung sein muss, kann auf Kosten des Abmahners gerichtlich feststellen lassen, dass ein Unterlassunganspruch gegen ihn nicht besteht. Sobald Zweifel über die Identität des Nutzers bestehen, muss der Abmahnende zumindest überprüfen, ob diese begründet sind. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Stuttgart, wie die Kanzlei Riegger Rechtsanwälte am 11.10.2007 mitteilte (Urteil vom 16.07.2007; Az.: 17 O 243/07). Zur zitierten Webseite…

Thema: · · · · ·