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Millionen Verbraucher können Kreditverträge widerrufen

Darlehensverträge müssen klare und für Verbraucher verständliche Hinweise auf den Beginn von Widerspruchsfristen enthalten. Dies hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag (26.03.2020) zu einem Fall aus Deutschland klargestellt (Rechtssache C-66/19). Hintergrund ist ein Rechtsstreit der Kreissparkasse Saarlouis mit einem Kunden. Entschieden wird er vor dem Landgericht Saarbrücken.

Der Verbraucher hatte 2012 einen grundpfandrechtlich gesicherten Kredit über 100 000 Euro zu 3,61 Prozent Zinsen aufgenommen. 2016 wollte er ihn widerrufen – obwohl die Widerrufsfrist im Vertrag mit 14 Tagen angegeben war. Er monierte nachträglich die Vertragsklausel zum Widerrufsrecht. Der EuGH erklärte die sogenannte Widerrufsinformation in dem Vertrag für unvereinbar mit europäischem Recht.

Die Klausel, um die es geht, findet sich in der Widerrufsinformation der Verträge. Dort wird für den Beginn der Widerrufsfrist auf „§ 492 Absatz 2“ des Bürgerlichen Gesetzbuches verwiesen. Der verweist seinerseits wieder auf etliche andere Paragraphen. Juristen nennen das einen „Kaskadenverweis“.

Wegen des Kaskadenverweises könne ein Verbraucher „weder den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung bestimmen, noch überprüfen, ob der von ihm abgeschlossene Vertrag alle erforderlichen Angaben enthält“. Dies widerspreche der europäischen Richtlinie für Verbraucherkreditverträge. Sie verlange, Verbraucher „in klarer und prägnanter Form“ über die Vertragsmodalitäten zu informieren. Eine „Kaskadenverweisung“ auf unterschiedliche Paragrafen im nationalen Recht biete diese Klarheit nicht, und die Klausel im konkreten Fall entspreche nicht den Erfordernissen, urteilten die Richter.

Das Urteil hat eine enorme Tragweite. Es sind potenziell fast 20 Millionen Autokredit- und Leasing-Verträge mit einem Volumen von 340 Milliarden Euro betroffen. Bei den Baukrediten für private Haushalte geht es um eine Darlehenssumme von insgesamt 1,2 Billionen Euro.

Während sich jedoch bei Autokrediten die vom EuGH beanstandete Klausel noch heute in den Kreditverträgen findet, ist es bei Immobiliendarlehen komplizierter. Dort sind nur Verträge betroffen, die zwischen Juni 2010 und März 2016 abgeschlossen wurden, danach wurde in den Kreditverträgen eine andere Formulierung verwendet.

Gerade bei älteren Baukredit-Verträgen kann ein Widerruf mit anschließender Umschuldung lukrativ sein. Der Klägerin in dem durch den EuGH entschiedenen Fall schloss den Darlehensvertrag für den Bau seines Einfamilienhauses zu einem Kreditzins von 3,6 Prozent ab. Heute kosten solche zehnjährigen Baukredite im Schnitt weniger als 0,8 Prozent. Je nach Kreditsumme macht das über die Laufzeit eine Ersparnis von mehreren tausend Euro an Zinsen aus.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Bank- und Kapitalmarktrechts im nationalen und internationalen Umfeld.

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VW, Skoda, Seat, Audi: Lukrative Rück­gabe-Chance für Auto­käufer – Autokredit Widerruf

Die VW-Bank und ihre Zweigstellen für Seat, Skoda und Audi sowie weitere Auto­banken haben Kreditnehmer nicht korrekt über das Widerrufs­recht informiert.

Dies bedeutet, dass ein Verbraucher auch lange nach Ablauf der 14-tägigen Frist seinen Widerruf ausüben kann aufgrund der falschen Widerrufsbelehrung bei einer Fahrzeugfinanzierung. Dies ist im Verbraucherdarlehensrecht in den §§ 491 ff., 355 ff. BGB geregelt und gilt im Übrigen nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Existenzgründer.

  • Fehler sind zu finden in ab 11. Juni 2010 geschlossenen Verträgen verschiedener Auto­banken. Diese Verträge können auch heute noch widerrufen werden.
  • Bei bis 12. Juni 2014 abge­schlossenen Kredit­verträgen muss eine Nutzungs­entschädigung für die mit dem Auto gefahrenen Kilo­meter gezahlt werden.
  • Bei von 13. Juni 2014 an abge­schlossenen Kredit­verträgen sind Verbraucher bei solchen Autokrediten nach überwiegender Ansicht nicht verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung oder Wertersatz für das Fahrzeug zu bezahlen. Dies bedeutet für die Verbraucher, dass sie sich von ihrem Autokredit lösen können und das Fahrzeug über die gesamte Zeit seit dem Kauf kostenfrei gefahren sind.

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