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BGH bejaht verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch zwischen Wohnungseigentümern

Der Bundesgerichtshof hat einen Entschädigungsanspruch eines Wohnungseigentümers für Vermögensnachteile bejaht, die er durch eine von einer benachbarten Wohnung ausgehenden rechtswidrigen Einwirkung auf seine Wohnung erlitten hat. Dieser Entschädigungsanspruch sei auch gegeben, wenn ein Verschulden des Nachbarn nicht festzustellen ist und er gilt grundsätzlich auch im Verhältnis von Mietern, die die Räume von Wohnungseigentümern angemietet haben. Im konkreten Fall muss nun das Oberlandesgericht erneut entscheiden (Urteil vom 25.10.2013, Az.: V ZR 230/12). Zur zitierten Webseite…

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