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Notarielle Tätigkeiten in Warburg

Durch den Eintritt von Herrn Juchem verfügt die Kanzlei JAKOBS JUCHEM & PARTNER aus Warburg nunmehr über eine Notariatspraxis. Die notarielle Tätigkeit von Herrn Notar Matthias Juchem umfasst insbesondere folgende Bereiche:

Immobilienrecht

  • Kauf und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Eigentumswohnungen oder von Erbbaurechten
  • Aufteilung eines Objekts in Wohnungs- und/oder Teileigentum
  • Bauträgerverträge
  • Bestellung von Erbbaurechten
  • Bestellung und Löschung von Grundschulden und Hypotheken sowie sonstigen im Grundbuch einzutragenden Rechten wie z.B. Wohnungsrechten, Nießbrauchrechten Wege- und Leitungsrechten etc.)

Erbrecht und vorweggenommene Erbfolge

  • Testamente und Erbverträge
  • Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und Schenkungen
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Erbscheinsanträge und Erbausschlagungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und Erbteilsübertragungen

Familie, Ehe und Partnerschaft

  • Eheverträge
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Übertragungsverträge zwischen Ehegatten
  • Adoptionsanträge
  • Verträge bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • Lebenspartnerschaftsverträge bei registrierten Partnerschaften

Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Gründung, Umwandlung und Löschung von Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaften), Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KgaA) und Genossenschaften
  • Änderungen der Gesellschaftsverträge (v.a. Kapitalerhöhungen bei Kapitalgesellschaften), Gesellschafterversammlungen
  • Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Anmeldungen zum Handelsregister
  • Handelsregistervollmachten

Vorsorge

  • General- und Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügungen

Vereine

  • Gründung und Löschung von Vereinen
  • Anmeldungen zum Vereinsregister

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Herr Notar Matthias Juchem steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

JAKOBS JUCHEM & PARTNER – Ihre Kanzlei in Warburg.

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Notar ist zur Neutralität verpflichtet

Warburg – Grundstückskäufe müssen in Deutschland grundsätzlich über den Notar abgewickelt werden. Er übernimmt im Auftrag des Staates diese hoheitliche Aufgabe. Viele Bauherren wiegen sich deshalb in falscher Sicherheit, Rechtsanwalt Alexander Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg. Sie wissen, der Notar ist verpflichtet, ihnen den Vertragsinhalt zu erläutern. Was viele nicht realisieren: Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet. Er ist nicht der Interessenvertreter des Käufers oder Verkäufers. Wer zum Grundstückskauf, Wohnungskauf oder Hauskauf eine rechtliche Beratung sucht, der muss sich dazu einen eigenen Baurechtsanwalt nehmen.

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