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Denkmalschutz schränkt Investoren ein

Warburg – Findige Investoren wägen vor dem Kauf einer Immobilie sorgfältig ab, ob sich das Investment für sie auch rechnet. Dabei beziehen sie energetische Sanierungsmaßnahmen und wünschenswerte Umbauten mit in ihre Kalkulation ein. Was manche dabei vergessen ist der Denkmalschutz, so Rechtsanwältin Helena Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg. Unter Denkmalschutz stehen nämlich längst nicht mehr nur Objekte, die 80 oder mehr Jahre alt sind, sondern auch viel jüngere Immobilien. Längst betrachten die Denkmalpfleger der Länder auch Bauten aus den 1970er und 1980er Jahren mit fachlichem Interesse und stellen diese unter Schutz. Genießt ein Objekt Denkmalschutz, kann der Eigentümer damit nicht mehr nach Gutdünken verfahren. Zu allen Umbauten muss er die Zustimmung des zuständigen Konservators einholen. Ohne oder gegen ihn funktioniert nichts – auch nicht die im Baudenkmal lukrative Abschreibung. Investoren sollten vor dem Kauf ungewöhnlicher Objekte klären, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Die Denkmallisten sind öffentlich. Auskünfte dazu erteilen die zuständigen kommunalen oder Kreisbehörden oder das jeweilige Landesamt für Denkmalpflege.

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Kluge Investoren klären Baurechtsfragen vorab

WARBURG – Viele Menschen möchten ihr Vermögen vor Inflation schützen und erwägen den Bau oder Kauf einer Immobilie. Zunächst sollte natürlich immer geprüft werden, ob sich das Investment überhaupt lohnt, rät Rechtsanwalt Alexander Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg, denn in vielen Gegenden schrumpft die Bevölkerung und damit auch der Bedarf an Wohn- oder Gewerbeimmobilien. Gehört die Kommune zu den zukünftigen Top-Adressen, dann sollte der Investor beim Grundstückskauf auch nicht blindlings zugreifen, sondern zunächst die baurechtlichen Besonderheiten des Areals prüfen: Stimmt die Lage? Welche Art der Bebauung ist an dieser Stelle überhaupt genehmigungsfähig? Handelt es sich um ein Grundstück im Innen- oder Außenbereich? Existiert ein rechtskräftiger Bebauungs- oder Flächennutzungsplan und wenn ja, was gibt er vor? Eine Bauvoranfrage, die eher informellen Charakter hat, hilft bei der ersten Abklärung. Grundsätzlich empfiehlt die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg: Wer bauen will, der sollte im Vorfeld so genau wie möglich das Umfeld prüfen und positive Kontakte knüpfen, zur Behörde ebenso wie zu den künftigen Nachbarn.

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