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BGH kippt Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

Karlsruhe (RPO). Gute Nachrichten für die Verbraucher: Der Bundesgerichtshof (Az: IV ZR 202/10) hat den Schutz von Verbrauchern beim Verkauf von Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen erneut bekräftigt.

Das Gericht erklärte in einem am Mittwoch verkündeten Urteil nun auch Klauseln der Generali Versicherung für unzulässig, Vermittlungsprovisionen und andere Abschlusskosten sofort mit den ersten Versicherungsprämien zu verrechnen. Dies benachteilige Kunden unangemessen. Zur weiteren Begründung verwies der BGH auf ein entsprechendes Urteil vom 25. Juli.

Bei einer vorzeitigen Vertragskündigung durch Kunden sind laut Urteil auch Klauseln unzulässig, die nicht deutlich genug zwischen dem Rückkaufwert und dem sogenannten Stornoabzug unterscheiden. Zur zitierten Webseite…

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Lebensversicherung: Vorzeitige Kündigung

Wer eine Kapital-Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung ab Januar 1995 abgeschlossen und seither gekündigt hat, kann von seinem Versicherungsunternehmen Nachschlag fordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in vier Urteilen vom 12. Oktober 2005 (Az. IV ZR 162/03, 177/03 und 245/03) und vom 25. Juli 2012 (Urteil, Az. IV ZR 201/10) entschieden. Gleiches gilt für fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen (Urteil vom 26. September 2007, Az. IV ZR 321/05). Zur zitierten Website und einem Musterbrief an Ihren Versicherer…

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