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Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Verletzung des Namensrechts eines Unternehmens durch Domainregistrierung

Der Namensschutz kann dann ergänzend gegen Beeinträchtigungen der Unternehmensbezeichnung herangezogen werden, wenn der Funktionsbereich des Unternehmens ausnahmsweise durch eine Verwendung des Unternehmenskennzeichens außerhalb des Kennzeichenrechts berührt wird. Eine derartige Beeinträchtigung berechtigter geschäftlicher Interessen liegt in der Regel vor, wenn ein Nichtberechtigter ein fremdes Kennzeichen als Domainnamen benutzt und sich damit unbefugt ein Recht an diesem Namen anmaßt, wobei ein unbefugter Namensgebrauch schon in der Registrierung der Domain liegen kann. (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 31.05.2007 – 3 W 110/07) nachzulesen bei JurPC

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