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Abgaben für Privatkopien und sonstige Reproduktionsformen: Ehemaliger EU-Kommissar legt Empfehlungen vor

Der ehemalige EU-Kommissar für Justiz und Inneres, António Vitorino, hat am 31.1.2013 zum Abschluss des Vermittlungsverfahrens seine Empfehlungen zu Abgaben für Privatkopien und sonstige Reproduktionsformen vorgelegt. Vitorino war von Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier mit dem Vorsitz einer Vermittlung zwischen den Interessengruppen beauftragt worden.

Der Abschlussbericht enthält zwei Empfehlungen: Zu einen soll vermehrt auf Lizenzen und vertragliche Regelungen zurückgegriffen werden, da sie nach wie vor der beste Weg seien, Rechteinhaber für ihre kreative Leistung und ihre Investitionen angemessen zu entlohnen. Außerdem sollen die unterschiedlichen einzelstaatlichen Abgabensysteme mit dem Binnenmarkt in Einklang gebracht werden.

Im ersten Teil des Berichts geht es um neue Geschäftsmodelle und die Notwendigkeit einer Klarstellung, dass von Endnutzern für private Zwecke angefertigte Kopien im Zusammenhang mit einer Dienstleistung, für die eine Lizenz erteilt wurde, keine Schädigung darstellen, die eine zusätzliche Vergütung in Form von Abgaben erforderlich machen würden.

Der zweite Teil befasst sich mit der Verbesserung der Abgabensysteme und ihrer Anpassung an die Grundsätze des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs im Binnenmarkt. Im Einzelnen wird Folgendes empfohlen:

  • Bei grenzüberschreitenden Transaktionen sollten die Abgaben in dem Mitgliedstaat erhoben werden, in dem der Endverbraucher seinen Wohnsitz hat.
  • Die Abgabenpflicht sollte von den Herstellern und Importeuren auf den Einzelhandel verlagert werden. Voraussetzung sind allerdings eine Vereinfachung der Gebührensysteme und eine Verpflichtung der Hersteller und Importeure, die Verwertungsgesellschaften über ihre Geschäfte mit den abgabenpflichtigen Gütern zu unterrichten. Als Alternative wären klare, berechenbare Regeln für Vorab-Freistellungen für Betreiber, die grundsätzlich von der Abgabenpflicht befreit werden sollten, denkbar.
  • Die Abgaben für Reproduktionen sollten konsequenter an den Betreibern und nicht an Ausrüstungsgütern ausgerichtet werden.
  • Die Abgaben sollten für den Verbraucher sichtbarer werden.
  • Die Abgabensysteme sollten mehr Übereinstimmung aufweisen. Dazu sollte der Begriff der „Schädigung“ (d.h. des Schadens, der Rechteinhabern durch private, von der Legalausnahme gedeckte Vervielfältigungen entsteht) EU-weit einheitlich definiert werden. Die Verfahren der Abgabenerhebung sollten zudem vereinfacht, ihre Objektivität gewährleistet und strenge Fristen vorgesehen werden.

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