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Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehensverträge zurückfordern

Die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg berichtete bereits in der Vergangenheit, dass zahlreiche Oberlandesgerichte der Ansicht sind, dass die Erhebung von Bearbeitungsentgelten für die Gewährung eines Verbraucherdarlehens unzulässig ist.

Hierzu zählen folgende Entscheidungen der Oberlandesgerichte:

» OLG Celle, Beschluss vom 13.10.2011, Az. 3 W 86/11 (Volks- und Raiffeisenbak Uelzen-Salzwedel eG)
» OLG Dresden, Urteil vom 29.09.2011, Az. 8 U 562/11 (Sparkasse Chemnitz)
» OLG Bamberg, Urteil vom 04.08.2011, Az. 3 U 78/10 (Sparkasse Miltenberg-Obernburg)
» OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2011, Az. 17 U 192/10 (BBBank eG)
» OLG Hamm, Urteil vom 11.04.2011, Az. I-31 U 192/10 (Von Essen GmbH & Co. Bankgesellschaft)
» OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2011, Az. 8 U 1461/10 (Volksbank Kleverland)
» OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.02.2011, Az. 4 U 174/10 (Volksbank- und Raiffeisenbank Kurpfalz)
» OLG Dresden, Urteil vom 02.12.2010, Az. 8 U 1461/10 (Sparkasse Chemnitz)

Dennoch sträuben sich viele Banken dieser Rechtsprechung zu folgen und verlangen auch weiterhin unzulässige Gebühren.

Dieses Verhalten ist nach Auffassung der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte nicht mit der Rechtsprechung vereinbar und nur damit zu erklären, dass die Banken ein erhebliches Eigeninteresse an der Beanspruchung dieser Gebühren haben.

Verbraucher sind daher auch weiterhin aufgefordert, ihr Geld zurückzuverlangen.

Wir raten daher Bankkunden, das Bestehen ihrer Ansprüche und die Möglichkeit derer Durchsetzung von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Hierbei unterstützen Sie gerne die Anwälte der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg. Unser Kanzlei vertritt zahlreiche Mandanten bei der Durchsetzung der Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren gegen Banken und Kreditinstitute wie beispielsweise gegen die Postbank, Santander Consumer Bank, TARGO Bank und Commerzbank.

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