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Zur Frage der Haftung für einen unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss

Privatpersonen können auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Der BGH hat angenommen, dass eine Haftung des Beklagten als Täter oder Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung nicht in Betracht kommt. Auch privaten Anschlussinhabern obliegt aber eine Pflicht zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden. Dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes kann jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden. Ihre Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen (BGH 12.5.2010, I ZR 121/08).
Zur Pressemitteilung des BGH …

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LG Hamburg: Forum-Betreiber haftet für urheberrechtswidrige Bilder-Uploads

Der Betreiber eines Forums im Internet haftet auch dann für Urheberrechtsverletzungen, wenn ein Dritter ein geschütztes Foto in das Forum hochlädt. Allein die technische Möglichkeit des Foto-Uploads auf einer Internet-Seite begründe für den Betreiber eine Prüf- und Überwachungspflicht, um etwaige Rechtsverletzungen zu erkennen und zu verhindern, entschied das Landgericht Hamburg. Komme der Betreiber dieser nicht nach, müsse er dem Urheber Aufwendungen für die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs ersetzen (Urteil vom 24.08.2007; Az.: 308 O 245/07). Zur zitierten Webseite…

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