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Internetangebot nur für Gewerbetreibende?

Ein Unternehmer kann sein Internetangebot auf Gewerbetreibende beschränken. In diesem Fall muss sein Wille, nur mit Gewerbetreibenden Verträge abzuschließen, auf der Internetseite klar und transparent zum Ausdruck gebracht werden, so dass diese Erklärung von einem Interessenten nicht übersehen oder missverstanden werden kann. Es muss hinreichend sichergestellt sein, dass Verträge mit Verbrauchern nicht ohne weiteres zustande kommen können. Dem klagenden Verein steht daher ein Anspruch auf Unterlassung aus den §§ 2 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1b, 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 UKlaG gegen den Unternehmer zu. – OLG Hamm 16.11.2016, 12 U 52/16

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei im Bereich des IT-Rechts.

Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.

JAKOBS RECHTSANWÄLTE – Ihre Kanzlei in Warburg.

 

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Anforderungen an die Einwilligungserklärung in Telefon- und E-Mail-Werbung

Die zwecks Teilnahme an einem kostenlosen Gewinnspiel im Internet eingeholte Einwilligungserklärung des Verbrauchers in die Telefon- und E-Mail-Werbung ist unwirksam, wenn die Erklärung sich auf eine Vielzahl von werbenden Unternehmen bezieht und jedenfalls für einen Teil dieser Unternehmen die Geschäftsbereiche so unbestimmt formuliert sind, dass nicht klar wird, für welche Produkte und Dienstleistungen die Einwilligungserklärung in die Werbung abgegeben wird – OLG Frankfurt a.M. 28.7.2016, 6 U 93/15.

Das LG hat zu Recht darauf abgestellt, dass die Verknüpfung der vorformulierten Einwilligungserklärung den Anforderungen des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG nicht gerecht wird, worin zugleich ein Verstoß gegen § 307 BGB zu sehen ist.

Die Einwilligung eines Verbrauchers in Werbeanrufe bzw. Werbe-E-Mails ist nur dann wirksam, wenn seine Willensbekundung ohne Zwang, für den konkreten Fall und in Kenntnis der Sachlage erfolgt. Die zwecks Teilnahme an einem kostenlosen Gewinnspiel im Internet eingeholte Einwilligungserklärung des Verbrauchers in die Telefon- und E-Mail-Werbung ist jedoch unwirksam, wenn die Erklärung sich auf eine Vielzahl von werbenden Unternehmen bezieht und jedenfalls für einen Teil dieser Unternehmen die Geschäftsbereiche so unbestimmt formuliert sind, dass nicht klar wird, für welche Produkte und Dienstleistungen die Einwilligungserklärung in die Werbung abgegeben wird.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei im Bereich des Medienrechts.

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VOB/B – Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Verwendung im Bauvertrag mit Verbrauchern

Die Verwendung fehlerhafter allgemeiner Geschäftsbedingungen (wie auch die VOB/B) ist wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden!

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verügung.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Baurechts und Architektenrechts im nationalen und internationalen Umfeld.

Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.

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