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Windkraft in NRW: Ein Balanceakt zwischen lokaler Planung und Landesvorschriften

Die Herausforderung der Abstandsflächen

In Nordrhein-Westfalen (NRW) steht die Nutzung von Windkraft als erneuerbare Energiequelle im Zentrum einer energiepolitischen Debatte, die sowohl umweltpolitische als auch raumordnungsrechtliche Aspekte umfasst. Ein Schlüsselelement dieser Debatte sind die sogenannten Abstandsflächen – die Mindestentfernungen, die Windkraftanlagen von Wohngebieten oder anderen sensiblen Bereichen trennen sollen.

Bauordnung NRW vs. Bundesregelungen

Die Bauordnung NRW ist das zentrale rechtliche Werkzeug, um diese Abstandsflächen zu regulieren. Im Vergleich zu bundesweiten Regelungen zeigt sich in NRW ein tendenziell strengerer Ansatz, bei dem die Kommunen einen größeren Spielraum bei der Festlegung dieser Abstände haben. Dies steht im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern, wo die Vorgaben des Bundes (zum Beispiel im Bundesimmissionsschutzgesetz) oft prägend sind.

Lokale Planung: Die Fälle Warburg und Willebadessen

Ein interessanter Aspekt der Windkraftplanung in NRW ist der individuelle Ansatz einiger Städte. Warburg und Willebadessen sind beispielhafte Fälle, die zeigen, wie lokale Behörden eigene, auf ihre spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten zugeschnittene Windkraftplanungen entwickeln. Diese Städte haben aktiv an der Erstellung detaillierter Pläne gearbeitet, um die Einrichtung von Windkraftanlagen zu steuern – ein Schritt, den nicht alle NRW-Kommunen in dieser Form unternommen haben.

Warum dieser individuelle Ansatz?

Die Gründe für diese individuelle Vorgehensweise sind vielfältig. Einerseits spielen lokale Umweltbedingungen und die räumliche Nähe zu Wohngebieten eine Rolle. Andererseits sind es auch politische und gesellschaftliche Faktoren, wie das Engagement der Bürger und lokale Initiativen, die einen Einfluss auf die kommunale Politik haben.

NRW’s vielfältige Ansätze: Ein Spiegelbild lokaler Bedürfnisse

Die unterschiedlichen Ansätze der Städte in NRW spiegeln die Vielfalt und Komplexität wider, die mit der Planung und Umsetzung von Windkraftprojekten verbunden sind. Während einige Städte wie Warburg und Willebadessen proaktive Strategien verfolgen, halten sich andere an die allgemeineren Vorgaben der Landesbauordnung oder des Bundesrechts.

Fazit: Ein dynamisches Feld mit lokalem Fokus

Die Windkraftplanung in NRW ist ein dynamisches Feld, das sowohl von landesweiten Vorschriften als auch von lokalen Bedürfnissen und Initiativen geprägt ist. Für juristische Laien ist es wichtig zu verstehen, dass die Regelungen um die Abstandsflächen nicht nur technische und ökologische Aspekte berücksichtigen, sondern auch stark von lokalen Gegebenheiten und politischen Entscheidungen beeinflusst werden.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Baurechts und Architektenrechts im nationalen und internationalen Umfeld.

Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.

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Umsatzeinbuße durch Baustelle – Bauherr muss Ausgleich zahlen!

Baustellen vor der eigenen Haustür sind immer ein Ärgernis, besonders für die Inhaber von Geschäften. In aller Regel bedeuten Baustellen Umsatzeinbußen für Geschäftstreibende. Für unzumutbare Beeinträchtigungen bestehen Entschädigungsansprüche bei Straßenbaumaßnahmen.

Gewerbetreibende haben durch die Baumaßnahme in der Nähe ihrer Geschäfte häufig einen Kundenrückgang und damit eingehende Umsatzrückgänge zu beklagen. Fast zwangsläufig stellt sich damit auch die Frage nach Entschädigungsansprüchen für die gewerblichen Anlieger. Aktualität gewinnt diese Thematik durch den barrierefreien Umbau der Warburger Innenstadt.

Das Westfalen Blatt berichtete unter dem 23.05.2016, dass die traditionsreiche Warburger Metzgerei Bickmann in der oberen Hauptstraße in Warburg Ende Juni dieses Jahres geschlossen wird. Fleischereimeister Rainer Bickmann gibt den Familienbetrieb mit derzeit 5 Angestellten aufgrund starker Umsatzeinbußen auf.

Verantwortlich macht er hierfür auch den barrierefreien Umbau der Innenstadt durch die Hansestadt Warburg.

Zudem kritisieren die Geschäftsleute in Willebadessen die Vollsperrung der Nethebrücke. Grund für die dreiwöchige Vollsperrung ist die Sanierung des Bauwerkes, die Unternehmer befürchten auch hier dramatische Umsatzeinbußen.

Nachfolgend soll ein Überblick über mögliche Ansatzpunkte für Entschädigungsansprüche gegeben werden, wobei es letztlich immer auf die Bewertung auf des konkreten Einzelfalles ankommt.

Kommt es durch die eigentliche Bauarbeit zu Schäden an Gebäuden oder am Grundstück, so können sich Schadensersatzansprüche bereits aufgrund der eingetretenen Eigentumsverletzung aus § 823 sowie § 839 BGB ergeben.

Darüber hinaus gewährleistet der Eigentumsschutz aus Artikel 14 Grundgesetz (GG) den Schutz all dessen, was in seiner Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert des Betriebes als bestehende Einheit ausmacht, beispielsweise besteht eine Entschädigungspflicht wegen Beeinträchtigung des Anliegergebrauchs, wenn der Geschäftsbetrieb durch Baumaßnahmen vom öffentlichen Wegenetz abgeschnitten oder der Zugang wesentlich erschwert wird.

In Nordrhein-Westfalen besteht zudem die Besonderheit, dass mit § 20 Abs. 6 des nordrhein-westfälischen Straßen- und Wegegesetz (StrWG NW) eine weitere Möglichkeit zur Verfügung zu steht, Entschädigungen im Einzelfall zu erlangen. Dort heißt es: „Werden durch Straßenarbeiten Zufahrten oder Zugänge für längere Zeit unterbrochen oder wird ihre Benutzung erheblich erschwert, ohne dass von Behelfsmaßnahmen eine wesentliche Entlastung ausgeht und wird dadurch die wirtschaftliche Existenz eines anliegenden Betriebs gefährdet, so kann dessen Inhaber eine Entschädigung in Höhe des Betrages beanspruchen, der erforderlich ist, um das Fortbestehen des Betriebes bei Anspannung der eigenen Kräfte und unter Berücksichtigung der gegebenen Anpassungsmöglichkeiten zu sichern. Der Anspruch richtet sich gegen den, zu dessen Gunsten die Arbeiten im Straßenbereich erfolgen. Beruhen Zufahrten oder Zugänge auf einer widerruflichen Erlaubnis, so besteht kein Anspruch.“

Wann diese Kriterien erfüllt sind, ist wiederum eine Frage des Einzelfalls.

An dieser Stelle verweisen wir noch auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Bremen vom 17. Juni 2013 (Az.: 3 O 36711).

Im zu entscheidenden Fall beeinträchtigten Bauarbeiten den Zugang zu einem Restaurant nachhaltig. Das OLG Bremen urteilte, das der betroffene Gastronom einen Ausgleich verlangen muss und der Bauherr diesen zu zahlen hat, wenn die Beeinträchtigungen über das zumutbare Maß hinausgehen. Bei der Bezifferung des Schadens kann der Ertrag zugrunde gelegt werden, der vor den Baumaßnahmen erzielt worden ist.

In dem zu entscheidenden Fall hatte der Gastronom ein Restaurant gepachtet, der Eigentümer des schräg gegenüberliegenden Grundstückes führte umfangreiche Baumaßnahmen durch. Hierfür wurde für ca. 20 Monate die Zufahrtstraße gesperrt. Aus Richtung der Innenstadt gab es keinen Zugang mehr, darüber hinaus wurden auf der Straße unmittelbar vor dem Restaurant Bauzäune aufgebaut. Der Gastronom verlangte 70.000,00 € Schadensersatz.

Aufgrund des nachweislichen Umsatzrückgangs durfte der Mann diesen Betrag verlangen, ihm stand der Ausgleichanspruch aus Nachbarrecht zu, da die Belästigung über das übliche Maß hinausging.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Baurechts und Architektenrechts im nationalen und internationalen Umfeld.

Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.

JAKOBS RECHTSANWÄLTE – Ihre Kanzlei in Warburg.

 

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