logo

Geschwister von Hoferben müssen nicht immer leer ausgehen

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass Pacht- und Nutzungsentgelte, die ein Hoferbe für Windenergieanlagen auf seinem Grundstück erzielt, nachabfindungspflichtig sind.

Das Oberlandesgericht hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem eine Antragstellerin von ihrer Schwester, die Hoferbin nach dem Tod des gemeinsamen Vaters geworden war, eine Nachabfindung von rund 98.000,- € verlangte. Die Hoferbin hatte im Jahr 2001 eine Teilfläche des geerbten Hofes für die Errichtung von Windenergieanlagen gegen ein erhebliches jährliches Entgelt einer Windenergie-Gesellschaft für eine Laufzeit bis Ende 2026 zur Verfügung gestellt. Die Antragstellerin hielt die Einnahmen der Schwester hieraus für nachabfindungspflichtig. Der Landwirtschaftssenat des Oberlandesgerichts gab ihr dem Grunde nach Recht. Zur zitierten Webseite…

Thema: · · · · ·