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Trotz des Software-Updates hat laut Landgericht Hamburg ein Autokäufer Anspruch auf einen einwandfreien Neuwagen und Rücknahme seines Schummel-Diesels

20.03.2018 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Das Landgericht Hamburg verurteilt den Händler eines Kraftfahrzeuges des Volkswagenkonzerns zur Lieferung eines mangelfreien fabrikneuen typengleichen Ersatzfahrzeugs aus aktueller Serienproduktion –  Landgericht Hamburg (Az. 329 O 105/17).

Damit reiht sich eine weitere Entscheidung zugunsten der Verbraucher in die lange Liste von Entscheidungen ein. Gleichzeitig gibt es eine Vielzahl von Entscheidungen, die die Ansprüche der Verbraucher, sei es gegen den Verkäufer oder gegen den Hersteller, abgewiesen haben.

Zusätzlich befeuert wird die ohnehin schon hitzige Auseinandersetzung rund um den „Abgaskanal“ durch die nunmehr mögliche Verhängung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge in Großstädten.

Wenn auch Sie von der Problematik betroffen sind prüfen wir gerne individuell, ob Sie Ansprüche auf Rückabwicklung, Schadensersatz oder Neulieferung geltend machen können.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Dieselskandals.

Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.

JAKOBS RECHTSANWÄLTE – Ihre Kanzlei in Warburg.

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