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VW, Skoda, Seat, Audi: Lukrative Rück­gabe-Chance für Auto­käufer – Autokredit Widerruf

5.05.2017 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Die VW-Bank und ihre Zweigstellen für Seat, Skoda und Audi sowie weitere Auto­banken haben Kreditnehmer nicht korrekt über das Widerrufs­recht informiert.

Dies bedeutet, dass ein Verbraucher auch lange nach Ablauf der 14-tägigen Frist seinen Widerruf ausüben kann aufgrund der falschen Widerrufsbelehrung bei einer Fahrzeugfinanzierung. Dies ist im Verbraucherdarlehensrecht in den §§ 491 ff., 355 ff. BGB geregelt und gilt im Übrigen nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Existenzgründer.

  • Fehler sind zu finden in ab 11. Juni 2010 geschlossenen Verträgen verschiedener Auto­banken. Diese Verträge können auch heute noch widerrufen werden.
  • Bei bis 12. Juni 2014 abge­schlossenen Kredit­verträgen muss eine Nutzungs­entschädigung für die mit dem Auto gefahrenen Kilo­meter gezahlt werden.
  • Bei von 13. Juni 2014 an abge­schlossenen Kredit­verträgen sind Verbraucher bei solchen Autokrediten nach überwiegender Ansicht nicht verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung oder Wertersatz für das Fahrzeug zu bezahlen. Dies bedeutet für die Verbraucher, dass sie sich von ihrem Autokredit lösen können und das Fahrzeug über die gesamte Zeit seit dem Kauf kostenfrei gefahren sind.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Bank- und Kapitalmarktrechts im nationalen und internationalen Umfeld.

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