Wohnungseigentümer müssen Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einheitlich zustimmen
27.01.2014 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs
Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer. Dies entschied der Bundesgerichtshof am 24.01.2014 – BGH, Urteil vom 24.01.2014 – V ZR 48/13.
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