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Wohnungseigentümer müssen Errichtung einer Mobilfunk­sende­anlage auf dem Haus einheitlich zustimmen

27.01.2014 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Die Errichtung einer Mobilfunk­sende­anlage auf dem Haus einer Wohnung­seigentümer­gemeinschaft bedarf der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer. Dies entschied der Bundesgerichtshof am 24.01.2014 – BGH, Urteil vom 24.01.2014 – V ZR 48/13.

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